Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 12.05.2022



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts sowie des zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Berichts des Volkswagen Konzerns und der Volkswagen Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2021 mit dem Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2021 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a und § 315a Handelsgesetzbuch

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Gewinnverwendung der Volkswagen Aktiengesellschaft

 

Abstimmungsverhalten: Nein

 

Begründung: Die Gewinnausschüttung von nicht einmal 20% des Bilanzgewinns erscheint zu gering. Eine Auschüttung von 40-60% des Gewinns wäre nach den RL der SdK angemessen.

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021

 

Abstimmungsverhalten: Nein

 

Begründung: Eine Entlastung ist wegen der Vorgänge um die von der letzten HV geschlossenen Vergleichsvereinbarungen abzulehnen.

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

 

Abstimmungsverhalten: Nein

 

Begründung: Eine Entlastung ist wegen der Vorgänge um die von der letzten HV geschlossenen Vergleichsvereinbarungen abzulehnen.

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts von Vorstand und Aufsichtsrat

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Die Vergütung erscheint angemessen und gerade noch transparent.

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für Konzernzwischenabschlüsse und Zwischenlageberichte

 

Abstimmungsverhalten: Nein

 

Begründung: Nach den Vorgängen bei der Abschlussprüfung der Wirecard AG, die von EY vorgenommen wurde und dem Beharren von EY, bei dieser Prüfung alles richtig gemacht zu haben und den Aussagen von EY, dass keinerlei Anlass bestünde, eigene Abläufe zu verbessern, ist eine pflichtgemäße Prüfungsleitung durch EY zweifelhaft.

 

Ergänzung der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung

 

Zu der am 15. März 2022 im Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnung für die am Donnerstag, 12 Mai 2022, ab 10:00 Uhr (MESZ) stattfindende ordentliche virtuelle Hauptversammlung der Volkswagen Aktiengesellschaft hat die Aktionärin Qatar Holding Germany GmbH gemäß § 122 Absatz 2 Aktiengesetz verlangt, den Tagesordnungspunkt der Wahl eines neuen Aufsichtsratsmitglieds gemäß § 101 Abs. 1 Aktiengesetz zu ergänzen:

 

TOP 7 Wahl eines Mitglieds des Aufsichtsrats

 

Abstimmungsverhalten: Nein

Begründung: Der Vorschlag ist abzulehnen, da bei der vorgeschlagenen Person wegen einer hohen Anzahl anderer Ämter die nötige Zeit und Aufmerksamkeit für diese wichtige Aufgabe zu bezweifeln ist (overbording)

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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