Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 18.05.2022



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts und Konzernlageberichts der SAP SE, einschließlich der darin enthaltenen Erläuterungen des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a und 315a des Handelsgesetzbuchs (HGB), sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2021


Keine Abstimmung erforderlich

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2021

Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Die SdK begrüßt ausdrücklich die Erhöhung der Dividende von € 1,85 auf € 1,95 und die zusätzliche Zahlung einer Sonderdividende von € 0,50. Insgesamt schüttet SAP damit 54% des Jahresüberschusses aus. Da SAP eine EK-Quote von 58% hat und der Cash-Flow auch weiterhin sehr ordentlich sein sollte, können notwendige Investitionen, aber auch Zukäufe, problemlos getätigt werden.

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021

Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: In einem schwierigen Umfeld hat SAP Rekordergebnisse erzielt und die Ziele erreicht bzw. leicht übertroffen. Der notwendige Konzernumbau scheint mehr oder weniger wie geplant voran zu kommen. Die Finanzen sind sehr solide.

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Die gesetzten Ziele wurden zumindest erreicht bzw. übertroffen. Der strategische Konzernumbau kommt voran und die finanzielle Situation ist nach wie vor mehr als solide. Der Aufsichtsrat scheint seinen Kontroll- und Beratungspflichten nachgekommen zu sein.

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Da SAP im neuen Jahr BDO als Prüfer vorschlägt, kann ausnahmsweise KPMG, die seit 2002 prüft, nochmals zugestimmt werden.

 

TOP 6 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023

Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Der überfällige Wechsel hin zu BDO wird von der SdK begrüßt, um die Unabhängigkeit der Prüfung so weit wie möglich zu gewährleisten.

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2021

Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Das SAP Vergütungssystem ist extrem komplex und wird von der SdK aus diesem Grund nicht gutgeheißen. Innerhalb des beschlossenen Vergütungssystems scheinen die Regeln korrekt und transparent eingehalten zu sein, so dass die SdK dem Vergütungsbericht zustimmt.


TOP 8 Wahlen zum Aufsichtsrat

a)
Prof. Dr. h. c. mult. Hasso Plattner, Vorsitzender des Aufsichtsrats der SAP SE, Walldorf, Deutschland, wohnhaft in Potsdam, Deutschland, für die Zeit ab Beendigung der Hauptversammlung am 18. Mai 2022 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 beschließt,

Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Grundsätzlich ist für die SdK die Kompetenz eines der entscheidenden Kriterien. Diese ist bei Herrn Plattner nach unserer Meinung nicht zu bezweifeln. Das Alter ist für die SdK nicht generell ein Entscheidungskriterium, sondern vielmehr die Frage, ob Herr Plattner solch ein verantwortungsvolles und aufwändiges Amt zeitlich und auch körperlich ausfüllen kann. Dabei haben wir aktuell auch keine Bedenken. Problematisch ist die lange Amtszeit als Aufsichtsrat, seit 2003, von Herrn Plattner, so dass die Unabhängigkeit der Kontrolle, im Namen der Aktionäre, nicht mehr gewährleistet sein könnte. In den Vergangenheit hatten wir keinen Anlass, dass Herr Plattner nicht die Interessen aller Aktionäre vertreten hat. Weiterhin hatte SAP in den letzten Jahren viele personelle Vorstandswechsel und in diesem Jahr stehen 4 neue Aufsichtsräte zur Wahl. Da auch die eingeleitete strategische Transformation noch nicht erfolgreich umgesetzt ist, sehen wir in Herrn Plattner ein stabilisierendes Element. Da nach unserem Verständnis Herr Plattner letztmalig kandidiert, planen wir der Wahl von Herrn Plattner zuzustimmen.


b)
Dr. Rouven Westphal, Mitglied des Vorstands der Hasso Plattner Foundation, Potsdam, Deutschland, und Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin der HPC Germany GmbH & Co. KG, Potsdam, Deutschland, wohnhaft in Potsdam, Deutschland, für die Zeit ab Beendigung der Hauptversammlung am 18. Mai 2022 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025 beschließt,

Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Die fachliche Eignung von Herrn Westphal scheint gegeben zu sein. Eine Ämterhäufung liegt nicht vor


c)
Dr. Gunnar Wiedenfels, Chief Financial Officer, Discovery, Inc., New York City, New York, USA, wohnhaft in Greenwich, Connecticut, USA, für die Zeit ab Beendigung der Hauptversammlung am 18. Mai 2022 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025 beschließt,

Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Die fachliche Eignung von Herrn Wiedenfels scheint gegeben zu sein. Eine


d)
Jennifer Xin-Zhe Li, Gründerin und General Partner von Changcheng Investment Partners, Peking, China, wohnhaft in Peking, China, für die Zeit ab Beendigung der Hauptversammlung am 18. Mai 2022 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 beschließt.

Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Die fachliche Eignung von Frau Li scheint gegeben zu sein. Eine Ämterhäufung liegt bei vier vergleichbaren Mandaten nicht vor, so dass wir erwarten, dass Frau Li ausreichend Zeit für das Mandat hat.

 

TOP 9 Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder unter Änderung von § 16 der Satzung

Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Die bestehende AR Vergütung wurde seit 7 Jahren nicht angepasst. Die Erhöhung ist moderat und die absolute Höhe der Vergütung entspricht der Aufgabe und der Verantwortung eines solch großen Unternehmens wie es die SAP ist.


Hinweis:
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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