Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 19.05.2022



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Pfeiffer Vacuum Technology AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2021, des zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts für die Pfeiffer Vacuum Technology AG und den Pfeiffer Vacuum Technology Konzern, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2021

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Auf dem Weg zurück zur alten Ausschüttungsquote. Nachdem in den letzten 3 Jahren ein erheblicher Teil des Gewinns für Investitionen einbehalten wurde, sollen nun mit 4,08 Euro/Aktie 65% des Gewinns ausgeschüttet werden. Bis 2018 hatte das Unternehmen viele Jahre 75% des Gewinns pro Aktie an die Aktionäre ausgeschüttet und konnte profitables Wachstum dennoch aus dem Cash Flow finanzieren. Eine Rückkehr zur alten Ausschüttungsquote ist aus Sicht der Aktionäre wünschenswert.

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: 2021 war für die Pfeiffer Vacuum Technology AG ein Rekordjahr. Trotz Lieferkettenproblematik stieg der Umsatz um fast ein Viertel auf rund 771 Millionen Euro und der Gewinn wurde gegenüber Vorjahr etwa verdoppelt. Dabei profitiert das Unternehmen von einer starken Nachfrage der Halbleiterindustrie. Auch für 2022 ist Optimismus angesagt. Das Unternehmen kann auf einen Rekord Auftragseingang blicken.

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Im Geschäftsjahr 2021 hat der Aufsichtsrat in insgesamt 13 Sitzungen die aktuelle Lage der Gesellschaft erörtert, sich mit allen für das Unternehmen wichtigen Fragen auseinandergesetzt und diese mit dem Vorstand eingehend erörtert. Daneben fanden Sitzungen der Ausschüsse des Aufsichtsrats statt. Außerhalb der Sitzungen sind eine Reihe von Beschlüssen im schriftlichen Umlaufverfahren gefasst worden. Der Aufsichtsrat war bei allen Plenums- und Ausschußsitzungen vollzählig. Somit wurden sämtliche Aufgaben, die dem Aufsichtsrat nach Gesetz und Satzung obliegen, ordnungsgemäß und sorgfältig wahrgenommen.

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Gemäß der Übersichtauf S. 186 des Geschäftsberichtes betrug das Beratungshonorar und andere Gebühren weniger als 10 % der Prüfungskosten. Die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers scheint gegeben und der Prüfbericht ist ausführlich.

 

TOP 6 Billigung des Vergütungsberichts

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Auf 14 Seiten wird die Vergütung des Vorstands im Vergütungsbericht verständlich erläutert. Die einzelnen Bestandteile des Vergütungssystems und deren Gewichtung werden in Text und Grafiken erklärt. Kritikwürdig bleibt, dass entgegen den Empfehlungen des DCGK, bei denen die variablen Bestandteile der Vorstandsvergütung überwiegend in Aktien angelegt oder entsprechend aktienbasiert gewährt werden sollen, dennoch eine Auszahlung der entsprechenden variablen Vergütungsbestandteile weiterhin in bar erfolgen. Zudem gilt für langfristig variable Bestandteile eine Gewährung bereits nach drei statt der vom DCGK empfohlenen vier Jahren.

 

TOP 7 Änderung von § 12 Abs. 4 der Satzung

 

Abstimmungsverhalten: Nein

 

Begründung: Derzeit sind nur diejenigen Aktionäre zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen berechtigt, die sich bis zum sechsten Tag vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft oder einer in der Einladung zur Hauptversammlung bezeichneten Stelle schriftlich, per Telefax oder in Textform (§ 126b BGB) anmelden. Durch die Satzungsänderung soll es künftig nicht mehr möglich sein, sich schriftlich oder per Telefax anmelden. Wir erkennen hier für die Aktionäre keinen Vorteil.

 

TOP 8 Billigung einer Änderung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Mit dieser Änderung soll im Rahmen der variablen Bestandteile der Vorstandsvergütung die Verfolgung einer langfristigen und nachhaltigen Unternehmensentwicklung unter ESG-Kriterien stärker gewichtet werden. Es ist derzeit im Trend, solche sozialen und umweltbezogenen Themen stärker zu berücksichtigen. Eine Gleichgewichtung von finanziellen und nicht-finanziellen Parametern muss wohl bedacht und strukturiert sein, findet aber generell Unterstützung bei der SdK.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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