Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 19.05.2022



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts des Vorstands sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2021

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Mit der Gesamtdividende von 20 Cent je Aktie erhalten die Aktionäre 50% des ausgewiesenen Gewinns. Sie partizipieren damit angemessen an dem ausgesprochen erfolgreichen Jahr 2021.

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Der Vorstand hat das Beteiligungsportfolio auch im vergangenen Jahr umsichtig geführt und konnte einige gute Exits realisieren. Für die GBK war das Jahr 2021 eins der erfolgreichsten ihrer Geschichte. Kritisiert wird allerdings, dass in dieser Hauptversammlung wiederum die Mitwirkungsrechte der Aktionäre auf das Mindestmaß beschränkt werden.

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

 

Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: Wie der Bericht des Aufsichtsrats zeigt, hat er seine Aufgaben der Kontrolle und Beratung voll erfüllt. Kritisiert wird allerdings, dass in dieser Hauptversammlung wiederum die Mitwirkungsrechte der Aktionäre auf das Mindestmaß beschränkt werden.

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Es spricht nichts gegen die Wiederwahl von Deloitte.

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Es spricht nichts gegen die redaktionelle Anpassung.

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 2 (Gegenstand des Unternehmens)

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 8 (Zahl und Wahl der Aufsichtsratsmitglieder) zur Verkleinerung der Zahl der Mitglieder des Aufsichtsrats auf fünf Mitglieder

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Die Verkleinerung des Aufsichtsrats ist angesichts der Unternehmensgröße angemessen.

 

TOP 8 Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 10 (Aufsichtsratsbeschlüsse, Ausschüsse, Geschäftsordnung)

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Es spricht nichts gegen die Modernisierung der Arbeitsweise im Aufsichtsrat.

 

TOP 9 Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 11 (Aufsichtsratsvergütung)

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Die SdK lehnt eine variable Vergütung des Aufsichtsrats grundsätzlich ab. Deshalb unterstützt sie eine Fixvergütung deren vorgeschlagene Höhe auch angemessen ist.

 

TOP 10 Beschlussfassungen zur Neuwahl von fünf Mitgliedern des Aufsichtsrats

 

10.1 Herrn Thomas Arnold,wohnhaft in Jesteburg,Vorsitzender des Vorstands der Biesterfeld AG, Hamburg.

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Herr Arnold ist qualifiziert und hat nicht zu viele anderweitige Mandate.

 

10.2 Herrn Peter Dreher,wohnhaft in Burgdorf,Geschäftsführer der Dirk Rossmann GmbH, Burgwedel.

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Herr Dreher ist qualifiziert, arbeitet für den Großaktionär Rossmann und hat nicht zu viele anderweitige Mandate.

 

10.3 Herrn Ernst Freiherr von Freyberg,wohnhaft in Allmendingen,Geschäftsführer der Birke Verwaltungs GmbH, Allmendingen, und der ZvF Verwaltungs GmbH, Ehingen (Donau), sowie von mit diesen jeweils verbundenen Unternehmen.

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Herr Freiherr von Freyberg ist qualifiziert und hat nicht zu viele anderweitige Mandate.

 

10.4 Herrn Roland Norbert Frobel,wohnhaft in Isernhagen,Geschäftsführer der FRISS Beteiligungsgesellschaft mbH, Isernhagen.

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Herr Frobel ist qualifiziert und hat nicht zu viele anderweitige Mandate.

 

10.5 Herrn Jürgen von Wendorff,wohnhaft in Hannover,Geschäftsführer der HANNOVER Finanz GmbH, Hannover.

 

Abstimmungsverhalten: Nein

 

Begründung: Herr von Wendorff ist qualifiziert, ist Geschäftsführer beim Großaktionär und Kooperationspartner Hannover Finanz und hat nicht zu viele anderweitige Mandate. Allerdings ist er bereits seit 2006 Mitglied des Aufsichtsrats und hat damit die vom Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehene Höchstdauer der Mitgliedschaft überschritten.

 

Hinweis:

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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