Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 13.05.2022



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Dürr Aktiengesellschaft, des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts der Dürr Aktiengesellschaft und des Dürr-Konzerns sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2021, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a Handelsgesetzbuch für das Geschäftsjahr 2021

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Gesellschaft schüttet knapp über 40 % des Konzernergebnisses aus. Das Ergebnis betrug 84,9 Mio. Euro im Geschäftsjahr. Dem Dividendenvorschlag kann aus Sicht der SdK zugestimmt werden.

 

 

TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2021 einen Rekordauftragseingang erzielt. Der Umsatz konnte um 6,4% gesteigert werden. Ca. 1300 neue Mitarbeiter, u. a. auch durch Aquisitionen, wurden beschäftigt. Das Konzernergebnis konnte ebenfalls deutlich gesteigert werden. Die für die aktuelle Hauptversammlung vorgesehenen Einschränkungen der Aktionärsrechte sind ausnahmsweise noch hinzunehmen. Grundsätzlich wäre eine Präsenzhauptversammlung möglich, siehe Beispiel Telekom. Den Aktionären ist nicht möglich, nach der Rede des Vorstandes weitere Nachfragen bzw. auf Fragen von Mitaktionären weitere Fragen zu stellen. Der Gedankenaustausch unter den Aktionären kann so nicht stattfinden. Künftig sollte wieder eine Präsenzhauptversammlung die Regel sein.

 

 

TOP 4 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

 

Zustimmung

 

Begründung: Soweit ersichtlich ist der Aufsichtsrat in fünf ordentlichen und eine außerordentliche Sitzung seiner Beratungs- und Kontrolltätigkeit entsprechend den gesetzlichen und satzungsgemäßen Regelungen gerecht geworden. Die für die aktuelle Hauptversammlung vorgesehenen Einschränkungen der Aktionärsrechte ist ausnahmsweise noch hinzunehmen. Grundsätzlich wäre eine Präsenzhauptversammlung möglich, siehe Beispiel Telekom. Den Aktionären ist nicht möglich, nach der Rede des Vorstandes weitere Nachfragen bzw. auf Fragen von Mitaktionären weitere Fragen zu stellen. Der Gedankenaustausch unter den Aktionären kann so nicht stattfinden. Künftig sollte wieder eine Präsenzhauptversammlung die Regel sein.

 

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022 sowie, für den Fall einer prüferischen Durchsicht, des Prüfers für unterjährige Finanzberichte für das Geschäftsjahr 2022 sowie für das erste Quartal des Geschäftsjahres 2023

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Abschlussprüfer soll neu gewählt werden. Es bestehen keine Bedenken gegen die Wahl des vorgeschlagenen Abschlussprüfers, Deloitte GmbH.

 

 

TOP 6 Billigung des geprüften Vergütungsberichts

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Vorstandsvergütung weist einen sehr hohen variablen Vergütungsbestandteil im kurzfristigen und im langfristigen Bereich auf. Ebenso gibt es eine claw-back-Regelung, kein Eintrittsgeld für künftige Vorstandsmitglieder. Insgesamt entspricht die Vorstandsvergütung den Richtlinien der SdK. Der Vergütungsbericht ist transparent und nachvollziehbar und damit zustimmungswürdig aus Sicht der SdK.

 

 

TOP 7 Änderung des Systems der Aufsichtsratsvergütung, Satzungsänderung

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Aufsichtsratsvergütung wird angepasst. Die Fixvergütung wird reduziert und das Sitzungsgeld im Gegenzug angehoben. Die Gesamtvergütung der Aufsichtsräte soll stärker an dem Zeitaufwand für die Sitzungsvorbereitung und Sitzungspräsenz gekoppelt werden. Ebenso soll die Tätigkeit in den Ausschüssen, die anspruchsvoller wird, mit einer etwas höheren Vergütung für die Ausschussarbeit honoriert werden. Insgesamt erhöht sich die Aufsichtsratsvergütung um ca. 5,4 %.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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