Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 24.06.2021



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Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2020 und des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2020, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2020 und des Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr 2020 sowie des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinnes des Geschäftsjahres 2020

 

Abstimmungsverhalten:Nein

 

Begründung:Zwar wird die Dividendenzahlung gegenüber dem skandalösen Vorjahr – hier sperrte man die Aktionäre unter dem Covid-Vorwand von der Dividendenzahlung aus, die maximal 4,7 Mio. Euro gekostet hätte, während man zwei Wochen nach der Hauptversammlung ein neues Aktienrückkaufprogramm imitierte, welches mit den doppelten Kosten verbunden war. Die SdK wird dem Beschlussvorschlag dennoch nicht zustimmen, da diese Auszahlung keine wirkliche, effektive Beteiligung am Unternehmenserfolg darstellt, sondern lediglich den ebenso schäbigen wie durchsichtigen Versuch, den Streubesitz nach dem Delisting ohne größere Klagerisiken, die mit einer vollständigen Thesaurierung verbunden wären, auszutrocknen.

 

 

TOP 3 Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2020

 

Abstimmungsverhalten:Nein

 

Begründung:Der Vorstand hat das skandalöse Delisting formaljuristisch veranlasst, wenngleich er in diesem Zusammenhang den Willen des allmächtigen und selbstherrlichen Großaktionärs und Aufsichtsratsvorsitzenden administrierte. Auch den skandalösen Pari-Kauf hat der Vorstand mitgetragen. Die SdK wird dem Vorstand daher ungeachtet der operativen Entwicklung keine Entlastung erteilen.

 

 

TOP 4 Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020

 

Abstimmungsverhalten:Nein

 

Begründung:Der Aufsichtsrat handelt nicht im Interesse des gesamten Unternehmens oder gar unter Berücksichtigung der speziellen Anliegen des Streubesitzes, sondern ausschließlich zum Wohle des Großaktionärs. Mit dem Pari-Kauf und dem Delisting wurde zum Nachteil des Streubesitzes gehandelt. Die SdK steht einem Delisting ablehnend gegenüber, da die Börsennotiz zum wesentlichen Bestandteil einer Aktie gehört. Aus diesem Grund kann dem Aufsichtsrat keine Entlastung erteilt werden.

 

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021

 

Abstimmungsverhalten:Nein

 

Begründung:In den vergangenen Jahren wurde der Abschlussprüfer aufgrund zu umfangreicher, prüfungsfremder Nebenleistungen abgelehnt. Für das Geschäftsjahr 2020 liegen derzeit keine aktuellen Zahlen vor. Allerdings prüft PWC schon seit über zehn Jahren, weshalb ein Wechsel aus Sicht der SdK unabhängig von dieser Thematik zwingend erforderlich erscheint.

 

 

TOP 6 Aufhebung der bestehenden und Erteilung einer neuen Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und zu deren Verwendung sowie zum Ausschluss des Bezugs- und des Andienungsrechtes

 

Abstimmungsverhalten:Nein

 

Begründung:Die SdK lehnt die missbräuchliche Verwendung von Aktienrückkaufprogrammen zum Vorteil des Großaktionärs ab und befürwortet darüber hinaus eine höhere Dividendenzahlung, um alle Aktionäre gleichmäßig am Unternehmenserfolg partizipieren zu lassen.

 

 

TOP 7 Wahlen von Mitgliedern und Ersatzmitgliedern des Aufsichtsrates

 

a. Herrn Guido A. Krass, selbständiger Unternehmer, Vorsitzender des Aufsichtsrates der medimondi AG, wohnhaft in Oberwil-Lieli, Schweiz,

 

Abstimmungsverhalten:Nein

 

Begründung:Eine Wiederwahl des bestehenden Aufsichtsrats, der in dem Unternehmen eine aktionärsfeindliche Corporate Governance etabliert hat, kommt für die SdK nicht infrage.

 

b. Herrn Andreas-Falk Freiherr von Maltzahn, selbständiger Unternehmer, Geschäftsführer und Gesellschafter der Cynobia GmbH, wohnhaft in München,

 

Abstimmungsverhalten:Nein

 

Begründung:Eine Wiederwahl des bestehenden Aufsichtsrats, der in dem Unternehmen eine aktionärsfeindliche Corporate Governance etabliert hat, kommt für die SdK nicht infrage.

 

c. Herrn Mag. Christian C. Pochtler, geschäftsführender Alleingesellschafter der Pochtler Industrieholding GmbH (iSi Group), wohnhaft in Wien, Österreich,

 

Abstimmungsverhalten:Nein

 

Begründung:Eine Wiederwahl des bestehenden Aufsichtsrats, der in dem Unternehmen eine aktionärsfeindliche Corporate Governance etabliert hat, kommt für die SdK nicht infrage.

 

Der Aufsichtsrat schlägt darüber hinaus vor,

 

d. Herrn Carl Krass, Geschäftsführer der Way2B1 International B.V., wohnhaft in Oberwil-Lieli, Schweiz,

 

Abstimmungsverhalten:Nein

 

Begründung:Aus dem Familienclan des Großaktionärs werden wir auch keinen Ersatzkandidaten wählen.

 

sowie

 

e. Frau Maja Krass, Studentin, wohnhaft in Oberwil-Lieli, Schweiz,

 

Abstimmungsverhalten:Nein

 

Begründung:Aus dem Familienclan des Großaktionärs werden wir auch keinen Ersatzkandidaten wählen.

 

jeweils mit Wirkung ab Beendigung dieser ordentlichen Hauptversammlung für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2025 beschließt, zu Ersatzmitgliedern des Aufsichtsrates zu wählen. Die Ersatzmitglieder werden als Ersatzmitglieder für sämtliche Aufsichtsratsmitglieder gewählt und rücken in folgender Reihenfolge für während der Amtszeit ausscheidende Aufsichtsratsmitglieder nach: (1.) Herr Carl Krass und (2.) Frau Maja Krass. Sofern ein Ersatzmitglied - nach erfolgtem Aufrücken in den Aufsichtsrat - infolge einer Ersatzwahl vor der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2025 beschließt, wieder ausscheidet, lebt seine Stellung als Ersatzmitglied wieder auf, wobei die vorstehende Reihenfolge selbst dann erhalten bleibt, falls zunächst nur Herr Carl Krass in den Aufsichtsrat aufrücken und anschließend infolge einer Ersatzwahl wieder ausscheiden sollte. Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Kandidaten entscheiden zu lassen.

 

 

TOP 8 Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrates

 

Abstimmungsverhalten:Nein

 

Begründung:Die SdK lehnt eine AR-Vergütung, die variable Vergütungsbestandteile enthält, aus grundsätzlichen Erwägungen heraus ab.

 

 

Hinweis:

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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