Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 18.05.2022



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2021, des zusammengefassten Lageberichts für die Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft und den Konzern einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a und § 315a des Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2021

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Die Dividende steigt auf 22 Cent je Aktie. Mit der Ausschüttungsquote von 56% partizipieren die Aktionäre angemessen am Unternehmenserfolg.

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Bei etwas kleinerem Umsatz (-5,5%) haben sich fast alle übrigen Finanzkennzahlen in 2021 im Vergleich zum Vorjahr verbessert. Der Vorstand hat das Unternehmen erfolgreich durch das Corona-Jahr geführt.

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Wie der Aufsichtsratbericht zeigt, hat der Aufsichtsrat den Vorstand im abgelaufenen Geschäftsjahr kontorolliert und beraten.

 

TOP 5 Wahl des Jahres- und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022, des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts im Geschäftsjahr 2022 sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: PricewaterhouseCoopers ist qualifiziert, prüft noch nicht zu lange und hat nur im geringen Umfang Steuerberatungsleistungen erbracht.

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2021

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Der Vergütungsbericht ist ausführlich und transparent. Allerdings wird kritisiert, dass die für das Berichtsjahr 2021 sich ergebende Vergütung nicht klar wird.

 

Hinweis:

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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