Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 16.05.2022



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses einschließlich des Lageberichts und des gebilligten Konzernabschlusses einschließlich des Konzernlageberichts für die SYNLAB AG für das zum 31. Dezember 2021 geendete Geschäftsjahr sowie dem darin enthaltenen erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289a, 315a HGB sowie dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021


Keine Abstimmung erforderlich

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der SYNLAB AG
Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Die vorgeschlagene Ausschüttungssumme entspricht lediglich knapp 12 % des Konzernjahresüberschusses und liegt damit deutlich unter der von der SdK grundsätzlich empfohlenen Ausschüttungsquote zwischen 40 und 60 %. Dabei ist aber zu beachten, dass der Gewinn 2021 stark von Corona-bedingten Kurzfrist-Effekten beeinflusst wurde, die in der Art wohl nicht nachhaltig fortgeschrieben werden können. Im Sinne einer gesunden langfristigen Ausrichtung wird der vorgeschlagenen Dividende daher zugestimmt.

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: 2021 war mit der Spezialisierung auf PCR-Tests im positiven Sinne ein absolutes Ausnahmejahr für Synlab. Nun gilt es diesen Schwung mitzunehmen und die Gesellschaft nachhaltig und in der Breite weiter wachsen zu lassen. Dabei setzt der Vorstand stark auf anorganisches Wachstum. Allein in 2021 wurden 18 Akquisitionen mit einem gesamten Umsatzbeitrag von 143 Mio. Euro getätigt. Die Strategie des Vorstands scheint schlüssig und nachvollziehbar.

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Im Wege von fünf ordentlichen Aufsichtsratssitzungen sind die Mitglieder des Aufsichtsrat ausweislich des Geschäftsberichts ihren Pflichten nachgekommen. Die Aufsichtsratsvergütung von insgesamt 1,3 Mio. Euro wirkt jedoch überzogen. Kritisch sind auch die relativ hohen Sitzungelder von insgesamt 200 TEUR zu bewerten.

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr 2022

Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Es sind aus fachlicher Sicht keine Gründe ersichtlich, die gegen eine Wahl von Deloitte sprechen. Allerdings sollten im nächsten Jahr die sonstigen Beratungsleistungen wieder deutlich zurückgeschraubt werden.

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts

Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Der Vergütungsbericht scheint die gesetzlichen Mindestanforderungen zu erfüllen.

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Billigung der Vergütung und über das Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats

Abstimmungsverhalten: Nein
Begründung: Die Grundvergütung für ein einfaches Aufsichtsratsmitglied in Höhe von 80 TEUR erscheint angemessen. Anders sieht dies beim Vorsitzenden aus. Dieser soll mit 220 TEUR das 2,75-fache erhalten. Auch mit Blick auf die Ausschussvergütung zeigt sich ein unausgewogenes Bild. So soll der Vorsitzende des Prüfungsausschusses 80 TEUR erhalten, wohingegen das einfache Ausschussmitglied nur 20.000 erhält. Darüber hinaus wird kritisiert, dass neben der ohnehin üppigen Vergütung auch noch Sitzungsgelder gezahlt werden sollen.

 

TOP 8 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands

Abstimmungsverhalten: Nein
Begründung: Das vorgelegte Vergütungssystem weist einige Mängel auf: Beispielsweise macht die langfristig variable Vergütungskomponente lediglich einen Anteil zwischen 30 und 40 % der Gesamtvergütung aus.

 

TOP 9 Beschlussfassung über die Aufhebung der Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Aktiengesetz und zum Ausschluss des Bezugs- und Andienungsrechts vom 27. April 2021 und neuerliche Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Aktiengesetz und zum Ausschluss des Bezugs- und Andienungsrechts

Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Der Vorstand bittet um eine Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien im Volumen von bis zu 10 %. Die Ausgestaltung ist üblich und tragbar.

 

TOP 10 Beschlussfassung über die Änderung von §§ 2 Abs. 1 und 2 Abs. 4 der Satzung (Gesellschaftszweck)

Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Der in der Satzung beschriebene Unternehmensgegenstand soll durch die Beschlussfassung erweitert werden.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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