Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 13.05.2022



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die HENSOLDT AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2021 sowie des Berichts des Aufsichtsrats zum Geschäftsjahr 2021

 

TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Mit der vorgeschlagenen Dividende von EUR 0,25 pro Aktie erhöht die Hensoldt AG ihre Dividendenausschüttung vom Vorjahr (EUR 0,13 pro Aktie) erheblich. Die Hensoldt AG lässt die Aktionäre an der guten Umsatz- und Ertragsentwicklung 2021 partizipieren. Der Dividendenvorschlag von EUR 0,25 pro Aktie liegt bei einem Ergebnis von EUR 0,60 Aktie mit rund 42 % innerhalb des von der SdK geforderten Rahmens von 40-60 % des Konzernergebnisses. Die SdK stimmt dem Dividendenvorschlag daher zu.

 

TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Vorstands

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Für Hensoldt war 2021 mit einem Umsatzwachstum von 22 % und einen Anstieg des Gewinns um 19 % ein erfolgreiches Jahr. Der Vorstand hat 2021 die Herausforderungen gemeistert und die Gesellschaft weiter auf Wachstumskurs geführt. Die gesetzten Ziele für 2021 wurden erreicht. Das Unternehmen ist insgesamt gut aufgestellt und auf Erfolgskurs.

 

TOP 4 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Ausweislich des Berichts des Aufsichtsrats hat er den Vorstand kontrolliert und beraten. Es sind keine Gesichtspunkte ersichtlich, die gegen eine Entlastung sprechen.

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr 2022

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist seit 2019 als Abschlussprüfer für die Hensoldt tätig und soll wieder zum Abschlussprüfer bestellt werden. Die von der SdK zur Wahrung der Unabhängigkeit der Abschlussprüfung geforderte weitgehende Trennung von Prüfung und Beratung wurde bei Hensoldt soweit ersichtlich eingehalten. Es sind keine Anhaltspunkte erkennbar, die einer Bestellung der KPMG als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 entgegenstehen.

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Billigung des nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2021

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Die Vergütung des Vorstandes und des Aufsichtsrates ist in dem Vergütungsbericht überwiegend übersichtlich, nachvollziehbar und sachgemäß dargestellt. In diesem ersten Vergütungsbericht sind die Angaben zu der Zielerreichung für die Vorstände noch zu ungenau. Diese Angaben sind aus Sicht der SdK in dem nächsten Vergütungsbericht zu präzisieren. In der Gesamtschau kann dem Vergütungsbericht aber zugestimmt werden.

 

TOP 7 Nachwahlen zum Aufsichtsrat

 

a) Herrn Norman Bone, Ayr (Vereinigtes Königreich), Chairman und CEO der Leonardo UK Ltd.;

 

Abstimmungsverhalten: Nein

 

Begründung: Die Leonardo Group hat in ihrem Wahlvorschlag für Giovanni Soccodato vom 14.04.2022 mitgeteilt, dass Norman Bone für das Aufsichtsratsmandat nicht verfügbar ist.

 

b) Frau Letizia Colucci, Rom (Italien), General Manager der Med-Or Leonardo Foundation

 

Abstimmungsverhalten: Nein

 

Begründung: Die SdK lehnt die Wahl von Fr. Colucci ab. Nach den SdK-Richtlinien sollten Aufsichtsräte, die operativ tätig sind, nicht mehr als drei Aufsichtsratsmandate innehaben, wobei der Vorsitz zweifach gezählt wird. Bei der vorgeschlagenen Kandidatin liegt ein Overboarding vor, da sie bereits zwei Mandate in Boards of Directors und einen Vorsitz innehat.

 

c) Herrn Reiner Winkler, Riemerling (Deutschland), Vorstandsvorsitzender der MTU Aero Engines AG;

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Gegen die Wahl von Hr. Winkler in den Aufsichtsrat der Gesellschaft bestehen keine Bedenken. Er erscheint fachlich geeignet.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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