Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 17.05.2022



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses sowie der Lageberichte für die creditshelf Aktiengesellschaft und den Konzern zum 31. Dezember 2021 sowie des Berichts des Aufsichtsrats und der Erklärung zur Unternehmensführung zum Geschäftsjahr 2021

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das am 31. Dezember 2021 beendete Geschäftsjahr

 

Abstimmungsverhalten: Nein

 

Begründung: Die Zahlen haben sich zwar gegenüber dem Vorjahr verbessert, was indes auch mit Nachholeffekten im Zusammenhang mit Corona begründet werden kann. Indes zeigt das Vorliegen einer harten Patronatserklärung, dass das Unternehmen nicht nur meilenweit von den beim IPO kommunizierten Zielsetzungen entfernt ist, sondern auch der Fortbestand des Unternehmens am seidenen Faden hängt.

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das am 31. Dezember 2021 beendete Geschäftsjahr

 

Abstimmungsverhalten: Nein

 

Begründung: Die Zahlen haben sich zwar gegenüber dem Vorjahr gebessert, was indes auch mit Nachholeffekten im Zusammenhang mit Corona begründet werden kann. Indes zeigt das Vorliegen einer harten Patronatserklärung, dass das Unternehmen nicht nur meilenweit von den beim IPO kommunizierten Zielsetzungen entfernt ist, sondern auch der Fortbestand des Unternehmens am seidenen Faden hängt. Hierfür trägt auch der Aufsichtsrat Verantwortung.

 

TOP 4 Vorlage des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2021 zur Erörterung

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Dem Vergütungsbericht kann die Zustimmung erteilt werden, weil er alle nach § 162 AktG erforderlichen Angaben enthält.

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das am 31. Dezember 2022 endende Geschäftsjahr 2022

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Gegen den Wahlvorschlag liegen keine Einwendungen vor.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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