Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 17.05.2022



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2021 mit dem zusammengefassten Lagebericht für die TeamViewer AG und den TeamViewer-Konzern, dem zusammengefassten nichtfinanziellen Bericht für die TeamViewer AG und den TeamViewer-Konzern und dem Bericht des Aufsichtsrats sowie den erläuternden Berichten zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB

 

TOP 2 Entlastung der Mitglieder des Vorstands der TeamViewer AG für das Geschäftsjahr 2021

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Der Vorstand hat die positiven Auswirkungen von Corona auf das Geschäft klar unterschätzt, was zu einer Anpassung der Guidance für 2021 und auch der langfristigen Ziele geführt haben. Allerdings scheint der Vorstand aus seinen Fehlern gelernt zu haben und die nötigen Anpassungen zu treffen. Auch strategisch wurden wichtige Akquisitionen getätigt, die auch wirtschaftlich Sinn ergeben.

 

TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der TeamViewer AG für das Geschäftsjahr 2021

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Der Bericht des Aufsichtsrats lässt darauf schließen, dass der Aufsichtsrat seine Aufgaben und seine Kontrollfunktion gewissenhaft und umfassend erfüllt.

 

TOP 4 Bestellung des Abschlussprüfers, des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzinformationen

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Nach der Bestellung von EY trotz des Wirecard Skandals im vergangenen Jahr begrüßt es die SdK ausdrücklich, dass nun ein Wechsel stattfinden soll. Der Wahl von PwC kann folglich zugestimmt werden.

 

TOP 5 Billigung des Vergütungsberichts

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Der vorgelegte Vergütungsbericht ist vollständig und umfassend. Auch ist zu begrüßen, dass die kurzfristigen Erfolgskomponenten (STI) so gesetzt wurden, dass die schlechte Performance im vergangenen Jahr zu keinem Bonus führt. Lediglich die Unterscheidung zwischen geschuldeter und gewährter Vergütung und gewährte Zuwendungen könnte noch genauer erläutert werden. Der Vergütungsbericht kann somit gebilligt werden.

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Frau Siu verfügt über jahrelange Erfahrung in Technologieunternehmener in China. Insbesondere unter dem Hinblick, dass Teamviewer das APAC Geschäft ausbauen will, scheint dies eine sinnvolle Besetzung. Auch hinsichtlich ihrer anderen Mandate bzw. ihrer Berufstätigkeit sehen wir kein Konfliktpontential.

 

TOP 7 Formwechselnde Umwandlung der Teamviewer AG in eine Europäische Gesellschaft (Societas Europaea, SE)

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Die SE stellt im wesentlichen das europäische Pendant zur AG dar. Gerade für ein Unternehmen wie Teamviewer, die die internationale Expansion anstreben, ist die Umwandlung ein folgerichtiger Schritt. Möglichkeiten zur Sitzverlagerung, geänderte Struktur von Board und Aufsichtsrat existieren damit jedoch.

 

TOP 8 Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien, auch unter Einsatz von Derivaten, sowie zum Ausschluss des Andienungs- bzw. Bezugsrechts

 

Abstimmungsverhalten: Nein

 

Begründung: Die SdK bevorzugt Dividendenzahlungen vor einem Aktienrückkaufprogramm. Insbesondere bei einem Wachstumsunternehmen wie Teamviewer sollte das Geld besser in Zukunftsprojekte investiert werden als Aktien zurückzukaufen. Hinzukommt, dass die Aktien nicht ausschließlich eingezogen werden sollen, sondern auch zum Erwerb von Unternehmen, Erfüllung von Options- und Wandlungsrechten und für Vorstandsvergütungen genutzt werden. Dadurch werden die Aktien eher als Handelsbestand genutzt und der Aktionär hat keinen Einfluss mehr, was die Gesellschaft damit macht. Außerdem kann dies unter Ausschluss der Bezugsrechte geschehen. Aufgrund dieser Aspekte lehnen wir Aktienrückkäufe derzeit ab. Ein weiterer Ablehnungsgrund ist die Ermächtigung zum Einsatz von Derivaten, den die SdK strikt ablehnt.

 

Hinweis:

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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