Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 18.05.2022



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2021, des Lageberichts der Gesellschaft und des Konzerns einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a und § 315a des Handelsgesetzbuchs für das Geschäftsjahr 2021 und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2021

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Die SdK begrüßt den Dividendenvorschlag von 0,75 € je Aktie für ein erfolgreiches Geschäftsjahr. Damit erhöht die AG die Ausschüttung um 0,25 € je Aktie und erreicht eine Ausschüttungsquote von rd. 46 % des Konzernjahresüberschusses.

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Der Vorstand hat seine Aufgaben der Unternehmensführung mit Erfolg wahrgenommen und die AG nach einem schwierigeren Vorjahr sowohl hinsichtlich Wachstum wie auch beim Jahresergebnis mit 8 % Umsatzrendite gut geführt.

 

TOP 4 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum die Entlastung zu erteilen.

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat nach unserer bisherigen Kenntnis seine Aufgaben der Beratung, Kontrolle und Überwachung des Vorstands stets wahrgenommen.

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Die SdK erhebt keine Einwendungen, die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, Zweigniederlassung München, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 zu bestellen.

 

TOP 6 Beschlussfassung über Wahlen zum Aufsichtsrat

 

a) Klaus Weinmann, wohnhaft in München, geschäftsführender Direktor und Vorsitzender des Verwaltungsrats der PRIMEPULSE SE, München

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger erhebt keine Bedenken für die Wahl von Herrn Weinmann in den Aufsichtsrat, erwartet aber eine persönliche Vorstellung in der Hauptversammlung. Dies sollte trotz der Einschränkungen für Aktionäre a. G. der virtuellen Hauptversammlung mit den technischen Möglichkeiten zu ermöglichen sein.

 

b) Markus Saller, wohnhaft in Garmisch-Partenkirchen, Director Mergers & Acquisitions bei der PRIMEPULSE SE, München,

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger erhebt keine Bedenken für die Wahl von Herrn Saller in den Aufsichtsrat, erwartet aber eine persönliche Vorstellung in der Hauptversammlung. Dies sollte trotz der Einschränkungen für Aktionäre a. G. der virtuellen Hauptversammlung mit den technischen Möglichkeiten zu ermöglichen sein.

 

c) Prof. Dr. Constanze Chwallek, wohnhaft in Aachen, Professorin an der Fachhochschule Aachen Fachbereich Wirtschaftswissenschaften, Aachen,

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger erhebt keine Bedenken für die Wahl von Frau Chwallek in den Aufsichtsrat, erwartet aber eine persönliche Vorstellung in der Hauptversammlung. Dies sollte trotz der Einschränkungen für Aktionäre a. G. der virtuellen Hauptversammlung mit den technischen Möglichkeiten zu ermöglichen sein.

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Billigung des erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2021

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Die SdK hat keine Einwendungen gegen den Vergütungsbericht lt. TOP 7.

 

Hinweis:

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.