Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 25.06.2021



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Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2020 und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2020, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2020 und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2020 und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Abstimmungsverhalten:Nein

 

Begründung:Die SdK fordert erneut wie schon in den letzten Jahren eine Dividendenzahlung an die Aktionäre als Ausgleich für die starken Kursverluste nach dem Börsengang. Insbesondere nach dem aktionärsfeindlichen Delisting ist dies dringend geboten.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020

 

Abstimmungsverhalten:Nein

 

Begründung:Aufgrund des nicht nur aktionärsfeindlichen, sondern schon skandalösen Delistings im letzten Jahr, ist eine Entlastung natürlich unabhängig von den Geschäftszahlen völlig ausgeschlossen.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

 

Abstimmungsverhalten:Nein

 

Begründung:Auch der Aufsichtsrat hat maßgeblich zum Delisting beigetragen und dies unterstützt. Er kann kein Vertrauen der Aktionäre außerhalb des Großaktionärs mehr haben und sollte endlich sofort zurücktreten, da er offensichtlich nur die Interessen des Großaktionärs unterstützt.

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021

 

Abstimmungsverhalten:Nein

 

Begründung:Es ist unfassbar, dass die Gesellschaft neben dem aktionärsfeindlichen Delisting auch noch E + Y als AP trotz der Skandale bei Wirecard vorschlägt. Solange das dortige Desaster und die Fehler von E + Y nicht restlos aufgeklärt sind, ist der AP natürlich nicht mehr wählbar.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Wahlen von Mitgliedern des Aufsichtsrats

 

a) Herrn Prof. Dr. Marcus Englert, Geschäftsführer der Texas Atlantic Partners GmbH, München, der Altman Solon Management Consulting GmbH & Co. KG, München, der iBrothers Capital GmbH, München, und der iBrothers Media GmbH, München, wohnhaft in München; es wird darauf hingewiesen, dass Herr Prof. Dr. Englert im Falle seiner Wiederwahl als Kandidat für den Vorsitz des Aufsichtsrats vorgeschlagen werden soll;

 

Abstimmungsverhalten:Nein

 

Begründung:Nach der aktionärsfeindlichen Unterstützung des Delistings im letzten Jahr, ist natürlich auch die Wiederwahl der verantwortlichen Kandidaten völlig ausgeschlossen.

 

b) Herrn Norbert Lang, selbstständiger Unternehmensberater, wohnhaft in Waldbrunn/Lahr;

 

Abstimmungsverhalten:Nein

 

Begründung:Siehe TOP 6a

 

c) Herrn Pierre Louette, Vorstandsvorsitzender der Les Echos Le Parisien Group, LVMH und Präsident der Alliance Gravity Data Média, S.A.S, wohnhaft in Saint-Cloud, Frankreich; sowie

 

Abstimmungsverhalten:Nein

 

Begründung:Siehe TOP 6a

 

d) Herrn Prof. Dr. Joachim Schindler, selbständiger Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, wohnhaft in Berlin.

 

Abstimmungsverhalten:Nein

 

Begründung:Siehe TOP 6a

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2021 mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts und die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals 2017 sowie entsprechende Änderung der Satzung

 

Abstimmungsverhalten:Nein

 

Begründung:Nach dem Delisting ist bei der Gesellschaft natürlich grundsätzlich jeder Bezugsrechtsausschluss zum Schutz der Streubesitzaktionäre abzulehnen.

 

 

TOP 8 Beschlussfassung über die Erteilung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts, Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2021, Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und Optionsschuldverschreibungen und des bestehenden Bedingten Kapitals 2015/2017 und entsprechende Änderung der Satzung

 

Abstimmungsverhalten:Nein

 

Begründung:Siehe TOP 7

 

 

TOP 9 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und zu deren Verwendung, einschließlich der Ermächtigung zur Einziehung erworbener eigener Aktien und Kapitalherabsetzung

 

Abstimmungsverhalten:Nein

 

Begründung:Der Rückkauf eigener Aktien wurde bei der Gesellschaft schon in der Vergangenheit als unsinnig abgelehnt. Das Delisting im letzten Jahr mit dem indiskutabelen Abfindungspreis durch den Rückkauf und Einzug der Aktien hat gezeigt, dass die frühzeitigen Warnungen der SdK berechtigt waren.

 

 

TOP 10 Beschlussfassung über die Änderung von § 16 Abs. 3 der Satzung

 

Abstimmungsverhalten:Nein

 

Begründung:Diese Satzungsänderung wäre zum Nachteil der Aktionäre, um sich auf die Hauptversammlung vorzubereiten.

 

 

TOP 11 Beschlussfassung über die Änderung von § 22 Abs. 1 der Satzung

 

Abstimmungsverhalten:Nein

 

Begründung:Dies wäre eine weitere Einschränkung der Informationspolitik der Gesellschaft zum Nachteil der außenstehenden Aktionäre.

 

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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