Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 01.07.2021



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Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts und Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2020 einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands nach §§ 289a, 315a HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung des Mitglieds des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020

 

Abstimmungsverhalten:Ja

 

Begründung:Die Prognosen wurden übererfüllt, die Auftragsbücher scheinen gefüllt und die Gesellschaft gut für die Zukunft aufgestellt zu sein.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

 

Abstimmungsverhalten:Ja

 

Begründung:Ausweislich des Berichts des Aufsichtsrats hat dieser den Vorstand ordnungsgemäß beraten und überwacht.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2020

 

Abstimmungsverhalten:Ja

 

Begründung:Von dem Konzerngewinn i.H.v. Euro 1,72 je Aktie sollen 0,7 Euro je Aktie ausgeschüttet werden, die Ausschüttungsquote beträgt somit auskömmliche ca. 41 %. Da die Gesellschaft weiter stark in Wachstum investieren will und die angemieteten Räumlichkeiten mittelfristig gegen eigene Produktionsstätten getauscht werden sollen, wäre eine höhere Ausschüttung, wie von einem Aktionär in einem Ergänzungsverlangen beantragt, wohl nicht angemessen.

 

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021

 

Abstimmungsverhalten:Ja

 

Begründung:BDO ist hinreichend qualifiziert, Anhaltspunkte für mögliche Interessenkonflikte auf Grund größerer Beratungsmandate bestehen nicht, die Höhe der Gesamtvergütung scheint angemessen.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Änderung der Satzung über die Vergütung von Aufsichtsratsmitgliedern

 

Abstimmungsverhalten:Ja

 

Begründung:Die Vergütung scheint der Höhe und der Struktur nach als Festvergütung angemessen zu sein.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder

 

Abstimmungsverhalten:Ja

 

Begründung:Die Vergütung scheint der Höhe und der Struktur nach angemessen zu sein. Die Mischung aus festen und variablen Vergütungsbestandteilen, deren Höhe sich an der Wertentwicklung der Gesellschaft orientieren, scheint sachgerecht.

 

 

TOP 8 Beschlussfassung zu § 26 der Satzung und Ergänzung eines neuen Satz 3

 

Abstimmungsverhalten:Nein

 

Begründung:Der Vorstand entschuldete die Gesellschaft nach Jahren der Überschuldung und plant weitere Investitionen und ggf. Akquisitionen. Die Bildung von höheren Gewinnrücklagen erscheint daher sachgerecht.

 

 

Hinweis:

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 

 

 



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