Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 18.05.2022



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die TAKKT AG und den TAKKT-Konzern mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Absatz 1, 315a Absatz 1 Handelsgesetzbuch (HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2021

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Die wirtschaftliche Lage des Unternehmens ermöglicht die vorgeschlagene Ausschüttung, um die Aktionäre am Erfolg des Unternehmens zu beteiligen.

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Sowohl der Umsatz, der Gewinn als auch der Cashflow haben sich im vergangenen Geschäftsjahr gut entwickelt. Die neue Vorstandsvorsitzende hat die Segmente seit Anfang 2022 angepasst, um sich besser an den Kundenbedürfnissen auszurichten. Auch die digitale Transformation sowie der zunehmende Fokus auf Nachhaltigkeit zeigen ein positives Bild des Unternehmens. Daher steht einer Entlastung des Vorstandes nichts entgegen.

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Der Bericht des Aufsichtsrates zeigt die Schwerpunkte der Tätigkeit im vergangenen Geschäftsjahr deutlich auf. Hervorzuheben ist hier die Einrichtung des Prüfungsausschusses, wie dies durch die Gesetzes-Reform des FISG nach dem Wirecard-Skandal für das Unternehmen nun verpflichtend vorgesehen ist. Darüber hinaus wird für jedes Aufsichtsratsmitglied die Anwesenheitsquote für die Sitzungen offengelegt. Erfreulich ist hier, dass diese für alle Mitglieder bei 100 % liegt. Aufgrunddessen kann davon ausgegangen werden, dass der Aufsichtsrat seiner Aufgabe entsprechend nachgekommen ist und einer Entlastung nichts entgegensteht.

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022.

 

Abstimmungsverhalten: Nein

 

Begründung: Da der Abschlussprüfer bereits seit mehr als zehn Jahren die Jahresabschlüsse des Unternehmens prüft, kann der Wiederwahl nicht zugestimmt werden. Um die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers zu wahren, sehen die SdK-Richtlinien maximal zehn Jahre vor.

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Der Vergütungsbericht wurde vom Abschlussprüfer uneingeschränkt testiert. Der Abschlussprüfer hat den Vergütungsbericht formell geprüft. Demnach wurde geprüft, ob die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG im Vergütungsbericht gemacht wurden. Eine inhaltliche Prüfung erfolgte nicht durch den Abschlussprüfer, sodass sich das Prüfungsurteil auch nicht auf dein Inhalt des Vergütungsberichtes bezieht. Der Vergütungsbericht ist verständlich und transparent, so werden beispielsweise die fixe und variable Vergütung in einer Tabelle übersichtlich dargestellt.

 

TOP 7 Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern

 

7.1 Dr. Florian Funck Essen Mitglied des Vorstands der Franz Haniel & Cie. GmbH, Duisburg

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Der Kandidat verfügt über die notwendige Expertise und es besteht nicht die Gefahr des Overboardings. Daher steht einer Wahl nichts entgegen.

 

7.2 Dr. Johannes Haupt Karlsruhe Vorsitzender der Geschäftsführung / CEO der E.G.O. Blanc und Fischer & Co. GmbH, Oberderdingen (bis 31. Dezember 2021)

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Der Kandidat verfügt über die notwendige Expertise. Allerdings hat er bereits mehrere Tätigkeiten als Beirat bzw. Mitglied von Gremien, bei denen einige jedoch ehrenamtlich sind. Daher kann der Wahl zugestimmt werden. Im Falle einer Wahl sollte jedoch zukünftig die Teilnahmequote an den Sitzungen überwacht werden, ob Herr Dr. Haupt seinen Verpflichtungen zeitlich nachkommen kann.

 

7.3 Thomas Kniehl Stuttgart Sachbearbeiter Customer Support der KAISER+KRAFT GmbH, Stuttgart

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Der Kandidat verfügt über die notwendige Expertise. Allerdings hat er bereits mehrere Tätigkeiten in Gremien in Bezug auf seine Tätigkeit bei Kaiser+Kraft GmbH. Der Wahl kann dennoch zugestimmt werden. Im Falle einer Wahl sollte jedoch die Teilnahmequote an den Sitzungen überwacht werden, inwieweit Herr Kniehl zeitlich seiner Verantwortung hier bei der Takkt AG nachkommen kann.

 

7.4 Alyssa Jade McDonald-Bärtl Waldetzenberg Geschäftsführerin der BLYSS GmbH, Berlin

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Die Kandidatin verfügt über die notwendige Expertise. Allerdings hat sie bereits zahlreicheTätigkeiten als Beirat bzw. Mitglied von Gremien. Daher besteht die Gefahr, dass die Kandidatin nicht ausreichend Zeit zur Verfügung hat, um seiner Tätigkeit als Aufsichtsrat (Teilnahme an Sitzungen, Vor- und Nachbereitung der Sitzungen) auszuüben. Da die meisten Tätigkeiten jedoch karitativer Art sind, wird einer Wahl dennoch zugestimmt. Die Teilnahme an den Sitzungen der Kandidatin sollte im Falle einer Wahl jedoch verfolgt werden.

 

7.5 Thomas Schmidt Düsseldorf Vorsitzender des Vorstands der Franz Haniel & Cie. GmbH, Duisburg

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Der Kandidat verfügt über die notwendige Expertise und es besteht nicht die Gefahr des Overboardings. Daher steht einer Wahl nichts entgegen.

 

7.6 Aliz Tepfenhart München Geschäftsführende Direktorin der Burda Digital SE, München

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Die Kandidatin verfügt über die notwendige Expertise. Allerdings besitzt Frau Aliz Tepfenhart neben ihrer Tätigkeit bei der Burda Digital SE zahlreiche weitere Konzernmandate. Der Wahl kann jedoch zugestimmt werden. Jedoch muss in Zukunft auch bei Frau Tepfenhart die Teilnahmequote geprüft werden, inwieweit sie zeitlich das Amt hier bei der Takkt AG ausführen kann.

 

TOP 8 Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 Aktiengesetz

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Da die Aktionäre hinreichend am Gewinn des Unternehmens in Form einer hohen Ausschüttungsquote beteiligt werden, kann dem Erwerb eigener Aktien zugestimmt werden.

 

TOP 9 Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals und die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals in Höhe von Euro 32.805.165,00 mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss sowie die damit zusammenhängende Satzungsänderung (§ 4 Absatz 2 der Satzung der Gesellschaft)

 

Abstimmungsverhalten: Nein

 

Begründung: Der hier vorgelegte Kapitalvorratsbeschluss umfasst eine Grundkapitalerhöhung von bis zu 50% des Grundkapitals. Eine solche Höhe lehnt die SdK per se als Vorratsbeschluss ab. Zudem erstreckt sich der Kapitalvoratsbeschluss auch auf Sacheinlagen, was die SdK ebenfalls insbesondere aufgrund von Bewertungsrisiken außerst kritisch sieht. Daher ist der Kapitalvvoratsbeschluss in dieser Form aus Sicht der SdK abzulehnen.

 

Hinweis:

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.