TOP 1 Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses, jeweils zum 31. Dezember 2021, und des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern jeweils mit dem erläuternden Bericht der persönlich haftenden Gesellschafterin nach § 176 Abs. 1 S. 1 AktG zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB und § 315a Abs. 1 HGB im Lagebericht und dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 TOP 2 Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der CTS Eventim AG & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2021 Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Der Abschluss wurde vom Prüfer KPMG uneingeschränkt testiert. TOP 3 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Ein entsprechender Beschluss ist aufgrund der die Event-Branche besonders treffende Pandemie ohne Alternative. Außerdem ist wegen der erhaltenen hohen staatl. Coronahilfen eine Dividende obsolet. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2021 Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Die Geschäftspolitik der Gesellschafterin sicherte auch in einem weiteren Pandemie-Jahr den Bestand des Unternehmens und führt zu einem positiven Ausblick ins neue Jahr. TOP 5 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Ausweislich seines Berichtes tagte der Aufsichtsrat fünfmal bei voller Präsenz seiner Mitglieder. Es wurde ein Prüfungsausschuss gegründet. Der Jahresabschluss wurde geprüft und gebilligt. Den Vorgaben nach dem AktG wurde entsprochen. TOP 6 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022 Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: KPMG erhielt für die Berichtsperiode 2021 fast 50% seines Honorars für Beratungsleistungen, nach mündlicher Aussage eines Vorstandes ausnahmsweise für die Prüfung von Rechtsfolgen betreffend der erhaltenen staatl. Corona-Wirtschaftshilfen. Wenn dies in der HV offiziell bestätigt wird, kann die SdK hier eine Ausnahme von der Regel machen, Beratungsleistungen von Abschlussprüfern abzulehnen. TOP 7 Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern 7.1 Herr Dr. Bernd Kundrun Abstimmungsverhalten: Nein Begründung: Die SdK hält Herrn Kundrun u.a. als geschäftsführenden Gesellschafter eines Unternehmens plus fünf weiterer Mitgliedschaften in Aufsichtsgremien als Vorsitzenden des Eventim-Aufsichtsrates für überlastet und lehnt die Wiederwahl daher ab. 7.2 Frau Dr. Juliane Thümmel Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Die Kandidatin vertritt den Hauptaktionär Schulenberg (38,8% Aktienanteile) unter Verzicht auf eine Vergütung im Aufsichtsrat. 7.3 Herr Philipp Westermeyer Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Es spricht nichts gegen eine neuerliche Wahl von Herrn Westermeyer. 7.4 Herr Dr. Cornelius Baur Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Der Kandidat scheint aufgrund seines beruflichen Werdegangs geeignet zu sein. Die SdK entscheidet aber endgültig erst nach Vorstellung des Kandidaten in der HV und nach einer Erläuterung des erfolgten Auswahlverfahrens. TOP 8 Billigung des Vergütungsberichts nach § 120a Abs. 4 AktG. Abstimmungsverhalten: Nein Begründung: Das Zahlenspiel der variablen Bestandteile der Vorstandsvergütungen im Vergütungsbericht ist nicht nachvollziehbar. Offenbar entscheidet der Aufsichtsrat darüber auf Gutsherrenart. Zudem haben die variablen Vergütungsbestandteile nur einen Anteil von unter 20% an der Gesamtvergütung, was der SdK-Forderung nach "Pay For Performance" widerspricht. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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