Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 12.05.2022



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2021 mit dem zusammengefassten Lagebericht für die E.ON SE und den E.ON-Konzern und dem Bericht des Aufsichtsrats sowie dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a und 315a des Handelsgesetzbuchs

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2021

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Dividende wurde verdient, das Eigenkapital konnte im abgeschlossenen Geschäftsjahr gestärkt werden, die Cash-Position ist auch für extreme Margin-Calls (Stromeinkauf) abgesichert.

 

 

TOP 3 Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021

 

Zustimmung

 

Begründung: Der neue Vorstand hat trotz aller Widrigkeiten mit Corona und explodierenden Beschaffungskosten, die zu zahlreichen Pleiten von Stromanbietern in UK und D geführt haben, Umsatz und vor allem den Gewinn gesteigert. Die Verschuldung bleibt vor dem Hintergrund der geplanten hohen Investitionen in die Infrastruktur und steigenden Dividenden bei reduzierter Eigenkapitalverzinsung (neu: 5,07% auf regulierte Produkte) herausfordernd. Das Thema UK bewegt sich inzwischen in ruhigeren Fahrwässern, obwohl auch in 21 wieder ein dreistelliger Mio. €-Verlust festzustellen war!

 

 

TOP 4 Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstandsumbau wurde erfolgreich in die Wege geleitet. Die aktuelle Risikosituation (Ukraine-Krieg, Inflation, Rohstoffpreisexplosion) scheint beherrschbar und könnte mittelfristig sogar der E.ON zum Vorteil gereichen, da der Wettbewerb sich auf weniger Player konzentrieren wird.

 

 

TOP 5 Wahl der Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 und für eine prüferische Durchsicht für das Geschäftsjahr 2022 und das erste Quartal des Geschäftsjahres 2023

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Wechsel zu KPMG von PWC wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr vollzogen. Aufgrund der nur 1-jährigen Tätigkeit und Nicht-Abschluss-Leistungen von unter 20% der Abschlussprüferkosten kann eine formelle Unabhängigkeit des Abschlussprüfers nicht grundsätzlich in Frage gestellt werden.

 

 

TOP 6 Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2021

 

Zustimmung

 

Begründung: Das System der Vorstandsvergütung scheint mit der Entwicklung des Börsenkurses zu atmen, gesetzliche Vorgaben hinsichtlich der Vergütungsstellgrößen fix/variabel und kurz-vs. langfristig wurden umgesetzt. Im laufenden Geschäftsjahr werden weitere Anpassungen vorgenommen, Cap auf 180 statt 200% der Zielvergütung, Verzicht auf diskretionäre Anpassung der Vergütung durch den AR und Verstärkung des Bewusstseins der Kundenorientierung in den Zielen.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 

 



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