Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 18.05.2022



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Abstimmungspunkte

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für die Deutsche Börse Aktiengesellschaft und den Konzern zum 31. Dezember 2021, des Berichts des Aufsichtsrats, des Vorschlags für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a und 315a HGB


Keine Abstimmung erforderlich

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns


Abstimmungsverhalten: Ja


Begründung: Die Ausschüttungsquote in Höhe von ca. 49% des Konzernjahresüberschusses liegt in der von der SdK geforderten Bandbreite von 40% bis 60% des Konzern-jahresüberschusses.


TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands


Abstimmungsverhalten: Ja


Begründung: Die Gesellschaft konnte Umsatz und Ertrag steigern und die Anforderungen der Strategie Compass 2023 erfüllen. In die Strategie sind auch Nachhaltigkeitsziele eingebunden. Die Gesellschaft scheint auch die richtigen Initiativen gesetzt zu haben, um das Geschäftsmodell in Vereinigung von Digitalisierung und Nachhaltigkeit weiterzuentwickeln. Diesbezüglich wird insbesondere der zukünftigen Entwicklung des Segments ISS mit Interesse entgegengesehen ebenso wie der Aufbau eines globalen Marktes für digitalisierte Vermögenswerte.

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats


Abstimmungsverhalten: Ja


Begründung: Nach dem AR-Bericht ist der Aufsichtsrat seiner Kontroll- und Überwachungsfunktion nachgekommen und das laufende Strategieprogramm sowie die Entwicklung der neuen Strategie unterstützt und damit einen Fokus auf die technische Entwicklung der Kapitalmärkte gelegt. Auch die Akquisitionen respektive die Arrondierung dieser wurde konstruktiv durch den AR begleitet.

 

TOP 5 Beschlussfassung über eine Zuwahl zum Aufsichtsrat


Abstimmungsverhalten: Ja


Begründung: Gegen die vorgeschlagene Kandidatin bestehen keine Bedenken.

 

TOP 6 Beschlussfassung über ein neues genehmigtes Kapital IV mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses für Spitzenbeträge und Satzungsänderung


Abstimmungsverhalten: Nein


Begründung: Lobend ist zu erwähnen, daß die Gesellschaft inklusive des vorgelegten Beschlussvorschlages den Bezugsrechtsausschluss durch gegenseitige Anrechnungsklauseln effektiv auf 10% des Grundkapitals beschränkt. Dem Beschlussvorschlag kann trotz dieses Positivums nicht zugestimmt werden, da die Gesellschaft ohne den Beschlussvorschlag über Vorratskapitalia in Höhe von 30% des Grundkapitals, mit dem Beschlussvorschlag sogar über 40% des Grundkapitals verfügt. Die SdK trägt regelmäßig Kapitalvorratsbeschlüssen in einer Größenordnung von insgesamt 25% des Grundkapitals nicht mit, die bereits ohne den Beschlussvorschlag überschritten sind. Wir können darüber hinaus nicht erkennen, daß die Gesellschaft einen derartig hohen Betrag an Vorrats-kapitalia zur Erhaltung der notwendigen Flexibilität benötigt.

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts


Abstimmungsverhalten: Ja


Begründung: Der Vergütungsbericht enthält die nach § 162 AktG vorgeschriebenen Angaben und ist verständlich, soweit nicht eine gewisse Komplexität dem Vergütungssystem selbst geschuldet ist. Darüber hinaus enthält der Vergütungsbericht den Prüfungsvermerk des Abschluss-prüfers ohne Beanstandungen.

 

TOP 8 Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder und Satzungsänderung betreffend die Gewährung von Sitzungsgeld


Abstimmungsverhalten: Ja


Begründung: Das bisherige Vergütungssystem, das aus Fixa und Sitzungsgelder besteht, bleibt beibehalten und erfüllt die Anforderungen der SdK, wonach der Aufsichtsrat aufgrund seiner Kontrollfunktion ausschließlich fix vergütet werden soll. Die Erweiterung der Sitzungsgelder auf telefonische und virtuelle Teilnahmen ist sachgemäß.

 

TOP 9 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2022


Abstimmungsverhalten: Ja


Begründung: Gegen die Wahl der PwC bestehen keine Bedenken, zumal da die Prüfungsgesellschaft erst seit dem Jahre 2021 prüft.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.