Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 19.05.2022



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Energiekontor AG zum 31. Dezember 2021, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2021, des zusammengefassten Lageberichts für die Energiekontor AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2021, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289a, 315a HGB für das Geschäftsjahr 2021


Keine Abstimmung erforderlich

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Bei einem Konzernergebnis von gut 36. Mio € und damit einem Ergebnis je Aktie von 2,54 € liegt die Ausschüttung mit 0,90 € Dividende je Aktie bei rund 35%. Diese Ausschüttung liegt unterhalb des von der SdK angestrebten Korridors von 40-60%. Die SdK stimmt dem Dividendenvorschlag dennoch zu, da aufgrund des zukünftig starken Wachstums im erneuerbaren Energiesektor sowie den globalen Preissteigerungen und Krisen es aus Sicht der SdK sinnvoll erscheint, etwas mehr Gewinne einzubehalten.

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021

Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Der Vostand hat auch im abgelaufenen Geschäftsjahr 2021 erfolgreich agiert.

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Es ist davon auszugehen, daß der AR seinen Aufgaben der Beratung und Überwachung nachgekommen ist.

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des Zwischenabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022
Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Ausweislich S. 130 GB erhält die PKF nur marginale Beträge neben den Abschlußprüfungsleitungen, so daß der Wahl als AP problemlos zugestimmt werden kann.

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Billigung des nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2021
Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Der vorgelegte Vergütungsbericht erscheint alle Angaben nach § 162 AktG zu entsprechen und ist nachvollziehbar. Ungeachtet dessen gilt weiterhin die Kritik am Vergütungssystem aufgrund der darin enthaltenden Aktienoptionsprogramme.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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