Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 24.03.2022



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Dr. Hönle Aktiengesellschaft zum 30. September 2021 und des gebilligten Konzernabschlusses zum 30. September 2021, des zusammengefassten Lageberichts für die Dr. Hönle Aktiengesellschaft und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020/2021 sowie des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289a und § 315a Handelsgesetzbuch

 

Zu Tagesordnungspunkt 1 wird kein Beschluss gefasst. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss gebilligt; damit ist der Jahresabschluss festgestellt. Somit entfällt eine Feststellung durch die Hauptversammlung. Die Hauptversammlung hat zu diesem Tagesordnungspunkt deshalb keinen Beschluss zu fassen. Jahresabschluss, Konzernabschluss, der zusammengefasste Lagebericht für die Dr. Hönle Aktiengesellschaft und den Konzern, der Bericht des Aufsichtsrats und der Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289a und § 315a Handelsgesetzbuch sind der Hauptversammlung, ohne dass es nach dem Aktiengesetz einer Beschlussfassung bedarf, zugänglich zu machen. Die genannten Unterlagen sind ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.hoenle.de/investoren/hauptversammlung zugänglich und können dort auch während der virtuellen Hauptversammlung eingesehen werden. Ferner werden die genannten Unterlagen in der Hauptversammlung näher erläutert werden.

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2020/2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, vom Bilanzgewinn der Dr. Hönle Aktiengesellschaft aus dem Geschäftsjahr 2020/2021 in Höhe von € 5.261.783,20 a) einen Teilbetrag von € 1.212.370,80 zur Zahlung einer Dividende von € 0,20 je dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden und b) den verbleibenden Restbetrag von € 4.049.412,40 auf neue Rechnung vorzutragen. Dieser Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt, dass die von der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar gehaltenen eigenen Aktien gemäß § 71b Aktiengesetz nicht dividendenberechtigt sind. Bis zur Hauptversammlung kann sich die Anzahl der dividendenberechtigten Stückaktien verändern. In diesem Fall wird der Hauptversammlung bei unveränderter Ausschüttung von € 0,20 je dividendenberechtigter Stückaktie ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden. Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hautversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das heißt am 29. März 2022, fällig.

 

Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: Das Ziel einer konstanten Dividendenpolitik wird von der SdK unterstützt und deshalb auch die diesjährige Ausschüttung trotz Verlust. Die freien Mittel sind hierfür ausreichend.

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020/2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020/2021 Entlastung zu erteilen.

 

Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: Der Vorstand ist trotz des Verlustes aus Sicht der SdK für das abgelaufene Geschäftsjahr zu entlasten.

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020/2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020/2021 Entlastung zu erteilen.

 

Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: Der Aufsichtsrat kam im abgelaufenen Geschäftsjahr seinen Verpflichtungen nach und traf sich auch regelmäßig zu Sitzungen, an denen alle Mitglieder anwesend waren.

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021/2022

Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021/2022 die SONNTAG GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Schertlinstraße 23, 86159 Augsburg, zu wählen.

 

Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: Es spricht nichts gegen die erneute Bestellung von Sonntag und Partner als Abschlussprüfer. Die Beratungsleistungen hielten sich im vergangenen Jahr ebenfalls im von der SdK für vertretbar angesehenen Rahmen. Die SdK spricht sich aber für eine strikte Trennung von Abschlussprüfung und Beratung aus.

 

TOP 6 Beschlussfassung über Änderungen der Satzung der Dr. Hönle Aktiengesellschaft betreffend die Zusammensetzung des Aufsichtsrats

Die Zahl der Mitglieder des Aufsichtsrats soll von vier auf zukünftig fünf Mitglieder erhöht werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung daher vor, § 10 Absatz 1 Satz 1 der Satzung (Zusammensetzung, Amtszeit), der zurzeit wie folgt lautet: „(1) Der Aufsichtsrat besteht – soweit gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist - aus vier Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden.“ wie folgt neu zu fassen: „(1) Der Aufsichtsrat besteht – soweit gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist - aus fünf Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden.“

 

Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: Der Erweiterung des Aufsichtsrats kann zugestimmt werden. Sinnvoll erscheint auch eine ungerade Anzahl an Mitgliedern im Aufsichtsrat.

 

TOP 7 Wahl eines weiteren Aufsichtsratsmitglieds

Mit Eintragung im Handelsregister der unter Tagesordnungspunkt 6 der Hauptversammlung zu beschließenden Satzungsänderung in § 10 Absatz 1 Satz 1 der Satzung der Dr. Hönle Aktiengesellschaft wird sich der Aufsichtsrat gemäß §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG sowie § 10 Abs. 1 der Satzung der Dr. Hönle Aktiengesellschaft aus fünf von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammensetzen. Es soll daher unter diesem Tagesordnungspunkt auf der heutigen Hauptversammlung ein weiteres Mitglied des Aufsichtsrats gewählt werden, dessen Amtszeit mit Wirkung ab dem Zeitpunkt der Eintragung der Satzungsänderung unter Tagesordnungspunkt 6 der heutigen Hauptversammlung im Handelsregister beginnt. Gemäß § 10 Abs. 2 der Satzung der Dr. Hönle Aktiengesellschaft erfolgt die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Die Hauptversammlung kann eine hiervon abweichende kürzere Amtsdauer beschließen. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Niklas Friedrichsen, ausgeübter Beruf: Sprecher der Geschäftsführung der PMF Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG, Hamburg, sowie Geschäftsführer verschiedener Tochterunternehmen der PMF Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG, Wohnort: Gauting, mit Wirkung ab dem Zeitpunkt der Eintragung der Satzungsänderung unter Tagesordnungspunkt 6 der heutigen Hauptversammlung im Handelsregister bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2023/2024 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen. Herr Niklas Friedrichsen ist Mitglied des Beirats der Bike Holding GmbH, Aachen. Darüber hinaus ist Herr Friedrichsen derzeit nicht Mitglied eines anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats oder eines vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums von Wirtschaftsunternehmen. Herr Niklas Friedrichsen leitet seit 2018 als Sprecher der Geschäftsführung die Holding der Familie Peter Möhrle mit Sitz in Hamburg. Nach Abschluss seines betriebswirtschaftlichen Studiums und seiner Ausbildung zum Steuerberater bekleidete er die Finanz- und Unternehmensentwicklungspositionen verschiedener Unternehmen im Maschinenbau und Dienstleistungssektor. Er blickt darüber hinaus auf langjährige Erfahrung in der kaufmännischen Steuerung und Weiterentwicklung von Family Offices mit vergleichbarem Investitionsschwerpunkt zurück. Herr Friedrichsen ist neben seiner Tätigkeit als Sprecher der Geschäftsführung der PMF Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG unter anderem auch Geschäftsführer der von der PMF Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG kontrollierten Zweiunddreißigste PMB Management GmbH, Hamburg. Die Zweiunddreißigste PMB Management GmbH hält aktuell rund 9,7% der Aktien und damit des Grundkapitals an der Dr. Hönle Aktiengesellschaft. Weder bei der PMF Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG noch bei der Zweiunddreißigste PMB Management GmbH handelt es sich daher mit Blick auf die Dr. Hönle Aktiengesellschaft um einen (mittelbar) kontrollierenden oder wesentlich beteiligten Aktionär im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK). Auch sonst bestehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen von Herrn Friedrichsen zu der Dr. Hönle Aktiengesellschaft oder deren Konzernunternehmen, den Organen der Dr. Hönle Aktiengesellschaft oder einem wesentlich an der Dr. Hönle Aktiengesellschaft beteiligten Aktionär, die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt begründen können. Herr Friedrichsen qualifiziert sich aufgrund seiner Ausbildung und seiner langjährigen beruflichen Praxis als unabhängiger Finanzexperte i.S.d. § 100 Abs. 5 Aktiengesetz, der Sachverstand sowohl auf dem Gebiet der Rechnungslegung als auch auf dem Gebiet der Abschlussprüfung hat. Ein Lebenslauf von Herrn Friedrichsen ist unter Ziffer II. im Anschluss an die Tagesordnung abgedruckt und ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.hoenle.de/investoren/hauptversammlung zugänglich.

 

Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: Herr Niklas Friedrichsen scheint durchaus fachlich geeignet für die Position des Aufsichtsrates. Zudem hat Herr Friedrichsen als Vertreter des größten Aktionärs der Dr. Hönle AG ein berechtigtes Interesse im Aufsichtsrat zu sitzen.

 

TOP 8 Beschlussfassung über die Sitzverlegung der Dr. Hönle Aktiengesellschaft von Gräfelfing/Landkreis München nach Gilching/Landkreis Starnberg sowie über eine entsprechende Satzungsänderung

Die Gesellschaft ist zum 1. September 2021 von Gräfelfing/Landkreis München in die Nicolaus-Otto-Straße 2, 82205 Gilching, Landkreis Starnberg, umgezogen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung daher vor, § 1 Absatz 2 der Satzung (Firma, Sitz), der zurzeit wie folgt lautet: „(2) Sitz der Gesellschaft ist Gräfelfing, Landkreis München.“ wie folgt neu zu fassen: „(2) Sitz der Gesellschaft ist Gilching, Landkreis Starnberg.“

 

Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: Im Zuge des Umzugs in neue Geschäftsräume in Gilching ist auch eine Sitzverlegung richtig.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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