Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 13.05.2022



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2021, der Lageberichte für die TAG Immobilien AG und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB für das Geschäftsjahr 2021

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Bei einer vorwiegend bestandshaltenden Immobilienaktiengesellschaft kann das berichtete IFRS-Ergebnis je Aktie von verwässert 3,56 € nicht der Maßstab für eine angemessene Auskehrung an die Aktionäre darstellen. Hier ist vielmehr auf die im Berichtsjahr erwirtschafteten Funds from Operations (FFO), konkret den von der Gesellschaft ermittelten FFO I, abzustellen. Dieser lag auf verwässerter Basis bei 1,24 € je Aktie. Der vorgelegte Beschlussvorschlag sieht auf dieser Basis eine gegenüber Vorjahr nun erneut erhöhte Ausschüttung von 0,93 € je Aktie vor, was die Unterstützung der SdK findet und eine Ausschüttungsquote von 75% des FFO darstellt.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021

 

Zustimmung

 

Begründung: Erneut gelang es dem Vorstand die beiden zentralen Steuerungsgrößen des Konzerns, den FFO I sowie den EPRA NTA (früher NAV), gegenüber Vorjahr deutlich zu erhöhen und den Konzern insgesamt gut durch ein unsicherer werdendes Umfeld (Pandemie, Klimaschutz, Zinsentwicklung und in 2022 nun auch Krieg) zu steuern. Auf Basis der im Berichtsjahr erzielten Ergebnisse soll ferner auch die Dividende (siehe TOP 2) gegenüber Vorjahr auf 0,93 € angehoben werden. Mit Blick auf die implementierte Unternehmensstrategie baut der Vorstand zudem die Geschäftsaktivitäten in Polen weiter aus, wo der Konzern, auch mittels Akquisitionen, nunmehr zu einer relevanten Größe im polnischen Wohnungsvermietungsgeschäft werden soll. Die Bilanzrelationen waren im abgelaufenen Geschäftsjahr unverändert solide. Wermutstropfen war hingegen im Berichtsjahr der für die Aktionäre wichtige Total Shareholder Return (TSR), der sich leicht negativ entwickelte.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

 

Zustimmung

 

Begründung: Ausweislich seines ausführlichen Berichts ist der Aufsichtsrat u.a. in sechs Plenumssitzungen bei nahezu vollständiger Sitzungsteilnahme seiner Kontrollpflicht verantwortlich nachgekommen.

 

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022 sowie des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK begrüßt den Wechsel der Abschlussprüfungsgesellschaft und sieht darin einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Unabhängigkeit des Instituts der Abschlussprüfung.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Billigung des nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2021

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen die Billigung des vom Abschlussprüfer formal geprüften Vergütungsberichts gibt es seitens der SdK keine Einwände.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2021, über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2022, über die Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie über die entsprechende Satzungsänderung

 

Zustimmung

 

Begründung: Mittels des Beschlussvorschlags soll in Ersetzung des bestehenden Genehmigten Kapitals 2021 ein neues, gleichlautendes Genehmigtes Kapital im Umfang von etwa 20% des aktuellen Grundkapitals gegen Bar- und Sacheinlagen geschaffen werden, wovon maximal 10% unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre nutzbar wären. Dieses geht mit den Vorstellungen der SdK überein, die Vorratskapitalia im Umfang von 25% des jeweiligen Grundkapitals, davon 10% mit Bezugsrechtsausschluss, für maximal genehmigungsfähig hält. Für größere Kapitalmaßnahmen sollte darüber hinaus eine Hauptversammlung mit Beschlussfassung im konkreten Einzelfall einberufen werden.

 

 

TOP 8 Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden sowie die Schaffung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen und/oder Optionsschuldverschreibungen, über die Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts, über die Neufassung des Bedingten Kapitals 2021/I als Bedingtes Kapital 2022 sowie über die entsprechende Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung: Grundsätzlich stellt der Einsatz von Wandel- und/oder Optionsanleihen, wie bei der TAG Immobilien in der Vergangenheit bewiesen, eine sinnvolle Erweiterung der Finanzierungsoptionen des Konzerns dar. Auch der Umfang der Ermächtigung von für sich genommen ca. 20% des aktuellen Grundkapitals wäre aus Sicht der SdK unproblematisch (siehe hierzu auch TOP 7). In der Gesamtschau der Vorratskapitalia fällt der Beschlussvorschlag sodann aber durch, da bei Zustimmung zu TOP 7 und 8 Vorratskapitalia im Umfang von 40% des aktuellen Grundkapitals geschaffen würden, was die SdK als zu opulent erachtet.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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