TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts, des Konzernlageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021 TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Das abgelaufene Geschäftsjahr 2021 war für die SMT Scharf AG ein überaus erfolgreiches Jahr. Das Ergebnis je Aktie lag bei 2,29 € nach einem Ergbnis im Jahr 2020 in Höhe von - 1,79 €. Dennoch erscheint eine Thesaurierung des Gewinns sinnvoll, da aufgrund des Ukraine-Konflikts mit Russland eines der wichtigsten Absatzländer in Zukunft wegfallen könnte. TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021 Abstimmungsverhalten: Nein Begründung: Der Vorstand hat zwar im abgelaufenen Geschäftsjahr 2021 gute Arbeit geleistet. Alle wichtigen Finanzkennzahlen konnten deutlich verbessert werden. Dies lag insbesondere an China, in der die Zulassung der China-III-Maschinen im 3. Quartal 2021 erfolgte und damit die Umsätze in China nach oben schossen. Das Geschäft entwickelt sich gut. Bleibt abzuwarten, wie die Gesellschaft das Wegbrechen des russischen Marktes zukünftig kompensieren kann. Am 05.02.2021 beschloss der Vorstand und der Aufsichtsrat das Downlisting der SMT Scharf Aktien in das Qualitätssegment m:access des Freiverkehrs der Börse München. Das durchgeführte Downlisting kritisiert die SdK aufs Schärfste, wodurch auch bereits im vergangenen Jahr dem Vorstand und Aufsichtsrat keine Entlastung gewährt wurde. Auch dieses Jahr wird dem Vorstand sowie Aufsichtsrat keine Entlastung erteilt, da neben dem Downlisting zudem auch keine über die Mindesstandards hinausgehenden Aktionärsrechte auf der virtuell durchgeführten Hauptversammlung gewährt werden. TOP 4 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 Abstimmungsverhalten: Nein Begründung: Der Aufsichtsrat ist im abgelaufenen Geschäftsjahr seinen Pflichten im Hinblick auf Beratung und Kontrolle des Vorstandes nachgekommen. Das Unternehmen ist strategisch gut aufgestellt und durch die Zulassung der China-III-Maschinen zeichnet sich weiteres Wachstum in China ab. Am 05.02.2021 beschloss der Vorstand und der Aufsichtsrat das Downlisting der SMT Scharf Aktien in das Qualitätssegment m:access des Freiverkehrs der Börse München. Das durchgeführte Downlisting kritisiert die SdK aufs Schärfste, wodurch auch bereits im vergangenen Jahr dem Vorstand und Aufsichtsrat keine Entlastung gewährt wurde. Auch dieses Jahr wird dem Vorstand sowie Aufsichtsrat keine Entlastung erteilt, da neben dem Downlisting zudem auch keine über die Mindesstandards hinausgehenden Aktionärsrechte auf der virtuell durchgeführten Hauptversammlung gewährt werden. TOP 5 Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022 Abstimmungsverhalten: Nein Begründung: Die Abschlussprüfungsgesellschaft Rödl & Partner GmbH prüft die Gesellschaft seit 2016. Neben den reinen Abschlussprüfungskosten in Höhe von 62 T €, die sich im Vergleich zum Vorjahr um 2 T € reduziert haben, fielen Steuerberatungskosten (Steuerdeklarationsleistungen) und sonstige Beratungsleistungen in Höhe von 12 T € an. Dies sind rund 19% der reinen Abschlussprüfungskosten. Die SdK setzt sich für eine strikte Trennung von Abschlussprüfung und Beratung ein. Auch wenn es sich bei den Steuerberatungsleistungen lediglich um Steuerdeklarationsleistungen handelt, kann die SdK die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers nicht mehr objektiv gewährleisten. Die SdK stimmt daher gegen die Wiederwahl von Rödl & Partner, obwohl diese fachlich absolut geeignet erscheinen, die Abschlussprüfung vornehmen zu können. Da aber jedes Jahr eine nicht unerhebliche Summe an Steuerberatungsleistungen anfallen, ist die Unabhängigkeit nicht mehr gewahrt. TOP 6 Umstellung der auf den Inhaber lautenden Stückaktien in auf den Namen lautende Stückaktien und entsprechende Änderungen der Satzung Abstimmungsverhalten: Nein Begründung: Insgesamt sieht die SdK mehr nachteilige Aspekte bei der Umstellung auf Namensaktien als positive. So ist die Einrichtung einer Generalvollmacht zur Erteilung der Stimmrechtsübertragung bei den Banken bei Umstellung auf Namensaktien nicht mehr möglich. Zudem spricht sich die SdK dazu aus, das anonyme Investment in Aktien generell zu schützen. TOP 7 Beschlussfassung über die Aufhebung des Bedingten Kapitals 2021/II und der Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen 2021 sowie Beschlussfassung über eine erneute Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen und die Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss bei der Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen und über die Schaffung des Bedingten Kapitals 2022 sowie die entsprechenden Satzungsänderungen Abstimmungsverhalten: Nein Begründung: Die Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen stellt sicherlich unter gegebenen Umständen ein wichtiges und sinnvolles Instrument zur Kapitalbeschaffung dar. Allerdings ist der Größenumfang mit über 40% des Grundkapitals aus Sicht der SdK zu voluminös und daher u.a. auch wegen Verwässerungseffekten abzulehnen. TOP 8 Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2018 sowie Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2022 mit der Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss sowie die entsprechenden Satzungsänderungen Abstimmungsverhalten: Nein Begründung: Auch hier möchte sich die Verwaltung der SMT Scharf AG von der Hauptversammlung einen Kapitalvvoratsbeschluss in Höhe von bis zu 40% des Grundkapitals genehmigen lassen. Auch diese Größenordnung erachtet die SdK für einen Kapitalvorratsbeschluss als zu groß an. Bei solch großen Volumina verlangt die SdK eine konkrete Beschlussvorlage auf der Hauptversammlung. TOP 9 Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien und Beschlussfassung über eine erneute Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien mit Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss und zum Ausschluss eines etwaigen Andienungsrechts der Aktionäre sowie der Möglichkeit der Einziehung eigener Aktien unter Herabsetzung des Grundkapitals Abstimmungsverhalten: Nein Begründung: Bevor der Erwerb eigener Aktien in Betracht kommt, muss aus Sicht der SdK eine angemessene Dividende an die Aktionäre ausgeschüttet werden. Dies war in den letzten Jahren jedoch nicht gegeben. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
|