TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses sowie des Lageberichts der Gesellschaft und des Konzerns zum 30. September 2021 und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020/21 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger begrüßt die Ausschüttung der Dividende von 29,00 € zuzüglich eines Bonus von 15,00 € je Aktie und freut sich mit den Aktionären über eine Ausschüttungsquote von über 80 % des Konzernjahresüberschusses. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020/21 Zustimmung Begründung: Der Vorstand hat wiederum seine Aufgaben der erfolgreichen Führung des Immobilienunternehmens erfüllt. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020/21 Zustimmung Begründung: Nach unserem derzeitigen Kenntnisstand hat der Aufsichtsrat seine Aufgaben der Beratung, Kontrolle und Überwachung des Vorstands stets wahrgenommen. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021/22 Zustimmung Begründung: Die SdK hat keine Bedenken gegen den Wahlvorschlag, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer zu bestellen. TOP 6 Wahl zum Aufsichtsrat Herrn Maximilian Soltmann Zustimmung Begründung: Die SdK begrüßt die Wiederwahl von Herrn Maximilian Soltmann zum Aufsichtsrat. Herr Anton Merk Zustimmung Begründung: Die SdK begrüßt die Wiederwahl von Herrn Anton Merk zum Aufsichtsrat. TOP 7 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und zum Ausschluss des Bezugsrechts Ablehnung Begründung: Die SdK sieht keine Notwendigkeit für einen Rückkauf von eigenen Aktien. Die freien Aktionäre können frei über einen Handel an der Börse entscheiden. Ein Rückkauf durch die Gesellschaft steht hier eher im Gegensatz zu den Interessen insbesondere der Streubesitzaktionäre, da hierdurch zum einen die ohnehin vorhandene Gewichtung der Familienaktionäre weiter gestärkt wird. Anderseits führt dies unweigerlich zu einer weiteren Verdrängung der Streubesitzaktionäre. Die Gesellschaft sollte freie finanzielle Mittel entweder für Investitionen in ein weiteres Wachstum einsetzen oder aber den Aktionären zur Ausschüttung zur Verfügung stellen. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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