TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Progress-Werk Oberkirch AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2021, des zusammengefassten Lageberichts für die Progress-Werk Oberkirch AG und den Konzern einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2021 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Mit der vorgeschlagenen Dividende von 1,50 € wird fast der gesamte Bilanzgewinn ausgeschüttet. Mehr kann nicht erwartet werden. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021 Zustimmung Begründung: Der Vorstand hat das Unternehmen nach dem Verlust des Vorjahres trotz der wirtschaftlichen Schwierigkeiten wieder in die Gewinnzone geführt. Damit hat er die Entlastung verdient. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 Zustimmung Begründung: Der Aufsichtsrat hat den Vorstand in Plenar- und Ausschusssitzungen beraten und überwacht, an denen jeweils alle Mitglieder teilgenommen haben. Seiner Entlastung steht nichts entgegen. TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers Zustimmung Begründung: Es gibt keine Gründe, die gegen die Wiederwahl der KPMG als Abschlussprüfer sprechen. TOP 6 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts Zustimmung Begründung: Der Vergütungsbericht enthält alle notwendigen Angaben und kann daher gebilligt werden. TOP 7 Beschlussfassung über die Billigung des aktualisierten Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder Zustimmung Begründung: Das vorgeschlagenen Vergütungssystem enthält Kriterien für die fixe und variable Vergütung, wie auch eine Regelung für kurzfristige und langfristige Incentives, die eine nachhaltige Unternehmensentwicklung fördern. Eine Change of Control Klausel ist nicht enthalten. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
|