TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der ZEAG Energie AG zum 31. Dezember 2021, des Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2021 TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2021 Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Die als Dividende vorgeschlagenen 0,40 EUR je Aktie liegen deutlich über dem im Geschäftsjahr 2021 erwirtschafteten Gewinn von 0,34 EUR je Aktie. Das Jahresergebnis 2021 war dabei von mehreren negativen Sondereinflüssen geprägt, u.a. durch den nicht liquiditätswirksamen Aufbau von Rückstellungen. Der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit war jedoch positiv. Da die Gesellschaft darüber hinaus hohe Mittelzuflüsse aus Desinvestitionen in 2021 verzeichnete, ist ein hinreichender Liquiditätsbestand für diese Ausschüttung vorhanden. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021 Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Trotz herausfordernde Rahmenbedingungen schreitet der Umbau zu einem regenerativen Versorger voran. Das vergleichsweise schwache Jahresergebnis 2021 von 1,3 Mio. EUR (Vorjahr 13,2) resultierte überwiegend durch eine starke, teils versicherungsmathematisch bedingte Erhöhungen bestehender Rückstellungen (+11,5 Mio EUR). Der Entlastung des Vorstands wird zugestimmt. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Der Aufsichtsrat traf sich im Geschäftsjahr 2021 in vier ordentlichen, überwiegend online abgehaltenen Sitzungen und nahm seine Verpflichtungen in Bezug auf Beratung und Kontrolle wahr. Es bestehen ein Personalausschuss sowie ein Prüfungsausschuss. Dedizierte Anwesenheitsquoten wurden nicht angegeben. Die SdK behält sich vor, nach Beantwortung der von der SdK gestellten Fragen auf der Hauptversammlung im Hinblick auf die Aufsichtsratstätigkeit sein Abstimmverhalten abzuändern. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022 Abstimmungsverhalten: Nein Begründung: Die Ereignisse und die im Fall „Wirecard“ festgestellten "Mängel" und das hierzu von EY kommunizierte Selbstverständnis lassen nach wie vor befürchten, dass es sich um ein Prüfungsverständnis und eine Prüfungspraxis handelt, bei dem die SdK die Prüfungsqualität - abseits der Qualität und Integrität der jeweiligen Prüfer - nicht mehr als gewährleistet ansieht. Diese Einschätzung wird nach Auffassung der SdK durch den sog. Wambach-Report gestützt, weshalb die SdK eine Berufung von E&Y bis zu einer Klärung der Vorfälle nicht unterstützt. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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