Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 05.05.2022



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TOP 1 VORLAGE DES FESTGESTELLTEN JAHRESABSCHLUSSES DER BIOTEST AG UND DES GEBILLIGTEN KONZERNABSCHLUSSES ZUM 31. DEZEMBER 2021, DES LAGEBERICHTS FÜR DIE BIOTEST AG UND DEN KONZERN, DES BERICHTS DES AUFSICHTSRATS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2021 SOWIE DES ERLÄUTERNDEN BERICHTS DES VORSTANDS ZU DEN ANGABEN NACH §§ 289A ABS. 1, 315A ABS. 1 HGB

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE VERWENDUNG DES BILANZGEWINNS    

 

Ablehnung

 

Begründung: Wie auch in den letzten Zustimmunghren befürwortet die SdK den Ausfall der Dividende grundsätzlich, so dass dann, nach 2-jährigem Ausfall, das Stimmrecht für die Vorzugsaktionäre aufleben würde. Der Wert des Stimmrechts wäre sicher höher anzusetzen, als die vorgeschlagene Minimal Dividende von € 0,04 je Vorzugsaktie.

 

 

TOP 3 BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE ENTLASTUNG DER MITGLIEDER DES VORSTANDS FÜR DAS GESCHÄFTSZUSTIMMUNGHR 2021       

 

Zustimmung     

 

Begründung: Das bei weitem wichtigste operative Projekt ist BNL (Biotest Next Level). Neben dem Bau einer großen und auf neuen Technologien basierenden Produktionsanlage ist das Projekt eng verzahnt mit der Forschung und neuen Produkten. Hier scheint Biotest recht gut voranzukommen. Es wurde ein erster Lizenzvertrag geschlossen, Teile der Produktion zertifiziert und die R&D Ergebnisse sind, zumindest teilweise, vielversprechend. Das Übernahmeangebot von Grifols hat dem Aktionär einen deutlichen Kurssprung beschert, und bestätigt die Arbeit des Vorstandes. Allerdings ist vor allem das Delisting eine Maßnahme, die von der SdK vehement abgelehnt wird. Beim anschließenden angekündigten Squeeze-out sind die Konditionen noch nicht bekannt. Die SdK erkennt an, dass der Vorstand das langfristige Überleben des Unternehmens gesichert hat, und damit der Aktienkurs wieder deutlich angestiegen ist. Deshalb stimmt die SdK, trotz des Delistings der Stämme, für eine Entlastung.

 

 

TOP 4 BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE ENTLASTUNG DER MITGLIEDER DES AUFSICHTSRATS FÜR DAS GESCHÄFTSZUSTIMMUNGHR 2021       

 

Zustimmung     

 

Begründung: Strategisch scheinen sich die eingeleiteten Maßnahmen (BNL) auszuzahlen und durch das Angebot von Grifols konnten die Aktionäre die früheren Verluste teilweise ausgleichen. Der Aufsichtsrat scheint seinen Kontroll- und Beratungspflichten nachgekommen zu sein. Allerdings wiegt auch, wie beim Vorstand das Delisting der Stämme schwer und die SdK kann nur schweren Herzens die Entlastung erteilen.

 

 

TOP 5 WAHL DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DAS GESCHÄFTSZUSTIMMUNGHR 2022     

 

Zustimmung     

 

Begründung: Biotest hat 2021 den Prüfer gewechselt. Die gesamte Höhe der Vergütung ist angemessen (sogar leicht unter EY) und sonstige Vergütungen spielen keine Rolle.

 

 

TOP 6 NEUWAHLEN ZUM AUFSICHTSRAT

 

a) Zustimmung

 

Begründung: Die fachliche Eignung, speziell auch im Bereich Life Science / Pharma scheint gegeben zu sein. Frau Kemmerich-Keil hat 4 weitere Mandate, so dass sie noch ausreichend Zeit für ihre Tätigkeit bei Biotest haben sollte.

 

b) Zustimmung

 

Begründung: Die fachliche Eignung scheint gegeben zu sein. Mit der erfolgten Übernahme durch Grifols scheidet Herr Xiaoying Gao aus dem Aufsichtsrat aus. Eine recht reibungslose Übergabe sollte möglich sein.

 

c) Zustimmung

 

Begründung: Als früherer Vorstand der Biotest hat Herr Ehmer die fachliche und firmenspezifische Qualifikation. Herr Ehmer hat nur ein weiteres Mandat, so dass keine Ämterhäufung gegeben ist.

 

d) Zustimmung

 

Begründung: Die fachliche Eignung scheint gegeben zu sein. Mit der erfolgten Übernahme durch Grifols scheidet Herr Tang Yang aus dem Aufsichtsrat aus. Eine recht reibungslose Übergabe sollte möglich sein.

 

e) Zustimmung

 

Begründung: Es ist nachvollziehbar, dass der neue Großaktionär Grifols Aufsichtsräte bei Biotest einsetzten will. Die fachliche Qualifikation und vor allem das branchenspezifischen Know-How ist gegeben. Eine Ämterhäufung liegt nicht vor. Natürlich dominiert mit 2 Aufsichtsräten Grifols den gesamten Aufsichtsrat. Bei einem Kapitalanteil von über 95% ist dies aber auch kaum anders zu erwarten und die zwei „freien“ Aufsichtsräte können zumindest ein gewisses Gegengewicht bilden.

 

f) Zustimmung 

 

Begründung: Es ist nachvollziehbar, dass der neue Großaktionär Grifols Aufsichtsräte bei Biotest einsetzten will. Die fachliche Qualifikation und vor allem das branchenspezifischen Know-How ist gegeben. Eine Ämterhäufung liegt nicht vor. Natürlich dominiert mit 2 Aufsichtsräten Grifols den gesamten Aufsichtsrat. Bei einem Kapitalanteil von über 95% ist dies aber auch kaum anders zu erwarten und die zwei „freien“ Aufsichtsräte können zumindest ein gewisses Gegengewicht bilden.

 

 

TOP 7 BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE BILLIGUNG DES GEMÄSS § 162 AKTG ERSTELLTEN UND GEPRÜFTEN VERGÜTUNGSBERICHTS FÜR DAS GESCHÄFTSZUSTIMMUNGHR 2021  

 

Zustimmung     

 

Begründung: Die SdK hatte grundsätzliche Bedenken beim Vergütungssystem als Ganzes. Allerdings, nachdem dieses durch die Hauptversammlung genehmigt wurde, erscheint der Bericht übersichtlich und nachvollziehbar zu sein. Die sehr hohe Vergütung von Herrn Ramroth beinhaltet eine einmalige Kostenerstattung für operativ bedingte frühere Gerichtsverfahren in Russland. Adjustiert um diese, ist die Zahlung innerhalb des vorgegeben Rahmens des Vergütungssystems.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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