Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 24.05.2022



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TOP 1 Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses der H&R GmbH & Co. KGaA zum 31. Dezember 2021, des zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts der H&R GmbH & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2021, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 sowie des erläuternden Berichts der Geschäftsführung zu den Angaben nach §§ 289a, 315a des Handelsgesetzbuches (HGB), Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der H&R GmbH & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2021

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Der Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses kann aus Sicht der SdK zugestimmt werden, da auch der Abschlussprüfer ein uneingeschränktes Testat erteilt hat.

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Die SdK trägt den Vortrag des Bilanzgewinns auf neue Rechnung mit. Das abgelaufene Geschäftsjahr war mit einem Ergebnis je Aktie in Höhe von 1,35 € sehr erfolgreich. Allerdings kam das gute Ergebnis nur durch eine Sondersituation zustande. Es erscheint sinnvoll, die Gewinne zu thesaurieren, um damit die Umstrukturierung des Unternehmens vorzunehmen.

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2021

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Der Vorstand hat im abgelaufenen Geschäftsjahr gute Arbeit geleistet. Es konnten Rekordergebnisse erzielt werden. Daher ist der Vorstand aus Sicht der SdK zu entlasten.

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Der Aufischtsrat ist seinen Pflichten im Hinblick auf Beratung und Kontrolle des Vorstandes nachgekommen. Er tagte in insgesamt sieben Aufsichtsratssitzungen mit einer Anwesenheitsquote von 97%.

 

TOP 5 Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern

 

5.1 Herrn Dr. Joachim Girg, wohnhaft in München, Dipl.-Kaufmann, Geschäftsführer der H&R Beteiligung GmbH und

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Herr Dr. Joachim Girg ist seit 2011 im Aufsichtsrat der H&R tätig. Herr Dr. Girg hat bewiesen, dass er fachlich einen Mehrwert für den Aufsichtsrat darstellen kann. Auch verfügt er über die nötigen zeitlichen Ressourcen, da er keine weiteren Mandate ausübt. Die SdK unterstützt die Wiederwahl von Herrn Dr. Girg.

 

5.2 Herrn Sven Hansen, wohnhaft in Quickborn, Kaufmann, Geschäftsführer der Hansen & Rosenthal Verwaltungs GmbH

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Herr Sven Hansen ist seit 2016 im Aufsichtsrat der H&R tätig und vertritt die Interessen des Mehrheitsaktionärs. Herr Hansen hat bewiesen, dass er fachlich einen Mehrwert für den Aufsichtsrat darstellen kann. Auch verfügt er über die nötigen zeitlichen Ressourcen, da er keine weiteren Mandate ausübt. Die SdK unterstützt die Wiederwahl von Herrn Sven Hansen.

 

5.3. Frau Kyra Hansen, wohnhaft in Quickborn, Auszubildende bei der WAREMA Renkhoff SE, Niederlassung Hamburg

 

Abstimmungsverhalten: Nein

 

Begründung: Frau Kyra Hansen verfügt in Ihren jungen Jahren noch nicht über die fachlichen Qualifikationen und damit den Anforderungen, die die SdK an einen Aufsichtsratskandidaten grundsätzlich stellt.

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Der Wahl von Warth & Klein Grant Thornton AG kann aus Sicht der SdK zugestimmt werden. Es wurden keine sonstige Leistungen oder Steuerberatungsleistungen erbracht. Auch prüft Warth & Klein die Gesellschaft noch keine zehn Jahre. Aus diesen Gründen scheint die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers gewahrt zu sein.

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts 2021

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Der vorgelegte Vergütungsbericht entspricht den formalen Anforderungen nach § 162 AktG. Der Bericht ist nachvollziehbar.

 

TOP 8 Beschlussfassung über die Aufhebung des bisherigen genehmigten Kapitals und Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2022 mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts nebst Änderung der Satzung

 

Abstimmungsverhalten: Nein

 

Begründung: Der vorgelegte Kapitalvorratsbeschluss sieht eine Erhöhung des Grundkapitals von bis zu 50% vor. Die Größenordnung allein übersteigt die zustimmungsfähigen Grenzen der SdK bei Weitem. Hinzukommt die Möglichkeit der Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage, welche in dieser Größenordnung die SdK kategorisch ablehnen muss.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.