TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der GRAMMER AG und des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts der GRAMMER AG und des GRAMMER Konzerns, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021
Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021 2.1 Jurate Keblyte Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Aus Sicht der SdK kann allen Vorstandsmitgliedern die Entlastung erteilt werden. Gründe die einer Entlastung entgegenstehen würden, sind nicht zu erkennen. 2.2 Jens Öhlenschläger
Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Aus Sicht der SdK kann allen Vorstandsmitgliedern die Entlastung erteilt werden. Gründe die einer Entlastung entgegenstehen würden, sind nicht zu erkennen. 2.3 Thorsten Seehars (Vorstandsvorsitzender)
Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Aus Sicht der SdK kann allen Vorstandsmitgliedern die Entlastung erteilt werden. Gründe die einer Entlastung entgegenstehen würden, sind nicht zu erkennen. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021
3.1 Klaus Bauer Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Es sind keine Gründe ersichtlich, die gegen eine Entlastung des Aufsichtsrats sprechen würden. Aus Sicht der SdK ist den Mitgliedern des Aufsichtsrats daher die Entlastung zu erteilen. 3.2 Andrea Elsner
Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Es sind keine Gründe ersichtlich, die gegen eine Entlastung des Aufsichtsrats sprechen würden. Aus Sicht der SdK ist den Mitgliedern des Aufsichtsrats daher die Entlastung zu erteilen. 3.3 Dr.-Ing. Ping He
Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Es sind keine Gründe ersichtlich, die gegen eine Entlastung des Aufsichtsrats sprechen würden. Aus Sicht der SdK ist den Mitgliedern des Aufsichtsrats daher die Entlastung zu erteilen. 3.4 Martin Heiß
Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Es sind keine Gründe ersichtlich, die gegen eine Entlastung des Aufsichtsrats sprechen würden. Aus Sicht der SdK ist den Mitgliedern des Aufsichtsrats daher die Entlastung zu erteilen. 3.5 Peter Kern
Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Es sind keine Gründe ersichtlich, die gegen eine Entlastung des Aufsichtsrats sprechen würden. Aus Sicht der SdK ist den Mitgliedern des Aufsichtsrats daher die Entlastung zu erteilen. 3.6 Dipl.-Ing. Jürgen Kostanjevec
Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Es sind keine Gründe ersichtlich, die gegen eine Entlastung des Aufsichtsrats sprechen würden. Aus Sicht der SdK ist den Mitgliedern des Aufsichtsrats daher die Entlastung zu erteilen. 3.7 Dr. Peter Merten
Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Es sind keine Gründe ersichtlich, die gegen eine Entlastung des Aufsichtsrats sprechen würden. Aus Sicht der SdK ist den Mitgliedern des Aufsichtsrats daher die Entlastung zu erteilen. 3.8 Horst Ott (stv. Aufsichtsratsvorsitzender)
Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Es sind keine Gründe ersichtlich, die gegen eine Entlastung des Aufsichtsrats sprechen würden. Aus Sicht der SdK ist den Mitgliedern des Aufsichtsrats daher die Entlastung zu erteilen. 3.9 Gabriele Sons
Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Es sind keine Gründe ersichtlich, die gegen eine Entlastung des Aufsichtsrats sprechen würden. Aus Sicht der SdK ist den Mitgliedern des Aufsichtsrats daher die Entlastung zu erteilen. 3.10 Prof. Dr.-Ing. Birgit Vogel-Heuser
Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Es sind keine Gründe ersichtlich, die gegen eine Entlastung des Aufsichtsrats sprechen würden. Aus Sicht der SdK ist den Mitgliedern des Aufsichtsrats daher die Entlastung zu erteilen. 3.11 Antje Wagner
Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Es sind keine Gründe ersichtlich, die gegen eine Entlastung des Aufsichtsrats sprechen würden. Aus Sicht der SdK ist den Mitgliedern des Aufsichtsrats daher die Entlastung zu erteilen. 3.12 Alfred Weber (Aufsichtsratsvorsitzender)
Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Es sind keine Gründe ersichtlich, die gegen eine Entlastung des Aufsichtsrats sprechen würden. Aus Sicht der SdK ist den Mitgliedern des Aufsichtsrats daher die Entlastung zu erteilen. TOP 4 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022 sowie des Abschlussprüfers für die etwaige prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahrs 2022 und sonstiger unterjähriger Finanzinformationen
Abstimmungsverhalten: Nein Begründung: Aus Sicht der SdK erfüllt die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (EY) nicht die nötigen Qualitätskriterien um als Abschlussprüfer der Gesellschaft tätig zu werden. Dies ist nach Einschätzung der SdK im Fall Wirecard und der darauffolgenden Aufarbeitung der Vorgänge deutlich geworden. Darüber hinaus sollte nach Auffassung der SdK über die gesetzlichen Anforderungen in § 319 a HGB hinaus generell alle zehn Jahre die Prüfungsgesellschaft und nicht nur der unterzeichnende Prüfungsleiter gewechselt werden. Die Ernst & Young GmbH sollte daher nach mehr als zehnjähriger Prüfungstätigkeit auch unter diesem Gesichtspunkt nicht mehr als Prüfer bestellt werden. TOP 5 Wahlen zum Aufsichtsrat
5.1 Herrn Dr. Martin Kleinschmitt, Berlin, Rechtsanwalt und Partner der Noerr Partnerschaftsgesellschaft mbB Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Die SdK hat keine Bedenken, dass der vorgeschlagene Kandidat die fachliche Eignung besitzt und die Interessen aller Aktionäre vertritt. Auch spricht weder eine zu hohe Anzahl anderer Ämter (z.B. Aufsichtsratsmandate) oder die berufliche Tätigkeit des Kandidaten dagegen, dass die nötige Zeit und Aufmerksamkeit für die wichtige Aufgabe im Aufsichtsrat der Grammer AG vorhanden ist. 5.2 Frau Dipl.-Volkswirtin Dagmar Rehm, Langen, selbstständige Unternehmensberaterin
Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Die SdK hat keine Bedenken, dass die vorgeschlagene Kandidatin die fachliche Eignung besitzt und die Interessen aller Aktionäre vertritt. Auch spricht weder eine zu hohe Anzahl anderer Ämter (z.B. Aufsichtsratsmandate) oder die berufliche Tätigkeit der Kandidatin dagegen, dass die nötige Zeit und Aufmerksamkeit für die wichtige Aufgabe im Aufsichtsrat der Grammer AG vorhanden ist. TOP 6 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts
Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Die SdK hatte zwar aus grundsätzlichen Überlegungen heraus bei der HV am 23.06.2021 gegen das Vergütungssystem für den Vorstand gestimmt, sieht jedoch innerhalb des von der HV genehmigten Systems keine Auffälligkeiten. Dem in 2021 anwendbaren Vergütungssystem für den Aufsichtsrat hatte die SdK ohnehin bei der HV am 19.05.2021 zugestimmt. Der Vergütungsbericht enthält die nach § 162 AktG geforderten Angaben und ist verständlich, soweit eine gewisse Komplexität dem Vergütungsmodell als solchem nicht immanent ist und somit auf den Vergütungsbericht durchschlägt. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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