TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der technotrans SE zum 31. Dezember 2021, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2021, des zusammengefassten Lageberichts für die technotrans SE und den Konzern und des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands, jeweils für das Geschäftsjahr 2021. Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Der Dividendenvorschlag entspricht einer Ausschüttungsquote von ca. 50% vom Ergebnis je Aktie und folgt damit der Empfehlung der SdK, mindestens 40% auszuschütten. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021
Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Die Geschäftspolitik des Vorstandes hat beim Börsenkurs der Aktie per Jahresende 2021 (+18%) und auch beim Dividendenvorschlag (+30%) zu einem deutlich gestiegenen Shareholder Return geführt. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021
Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Der Aufsichtsrat tagte ausweislich seines Berichtes in der Berichtsperiode viermal, mit einer Ausnahme jeweils vollzählig. Die Ausschüsse tagten zusätzlich. Der Jahresabschluss wurde geprüft und gebilligt. Die Anforderungen nach §171 AktG wurden erfüllt. der Bericht des Aufsichtsrates ist ausführlich. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022
Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: PwC prüft seit drei Jahren. Das Gesamthonorar betrug in der Berichtsperiode 351.000 Euro, davon 61.000 Euro für Beratungsleistungen. Die SdK plädiert für eine Trennung von Prüfung und Beratung, um eine objektive und neutrale Prüfung frei von sonstigen kommerziellen Interessen des Abschlussprüfers sicherzustellen. Eine Beratungsanteil von 21% am Gesamthonorar kann aber noch gerade akzeptiert werden. TOP 6 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts der technotrans SE für das Geschäftsjahr 2021
Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Das Vergütungssystem des Vorstandes orientiert sich weitgehend an den Vorgaben des DCGK, sowie den sonstigen gesetzlichen Anforderungen. Die Struktur des komplexen Systems ist daher nicht zu beanstanden. Dem Gedanken "Pay for Performance" wird entsprochen. Die Aufsichtsratsvergütung besteht ausschließlich aus einer Festvergütung bis zu 60.000 Euro für den Vorsitzenden, zuzüglich Ausschuss- und Sitzungsgeldern. Diese Vergütungen hält die SdK im Vergleich mit ähnlichen Unternehmen und Tätigkeiten für angemessen. TOP 7 Wahl eines neuen Aufsichtsratsmitglieds
Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Die Kandidatur von Herrn Reppegather soll der Eigentümerstruktur (Luxempart S.A. 15%) des Unternehmens Rechnung tragen. Der Kandidat hat Aufsichtsratserfahrung in ähnlich großen Unternehmen und besondere Expertise in SachenCorporate Governance. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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