Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 18.05.2022



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der PNE AG zum 31. Dezember 2021, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2021, des zusammengefassten Lageberichts für die PNE AG und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2021

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Die PNE AG entwickelt sich gemäß der Unternehmensstrategie sehr erfolgreich, was sich auch in hohen zweistelligen Wachstumsraten bei Gesamtleistung und Ergebnis niederschlägt. Die vorgeschlagene Dividendensumme stellt in Bezug zum Periodenergebnis lediglich eine Ausschüttungsquote von knapp 25 % dar, was unterhalb der von der SdK grundsätzlich empfohlenen Bandbreite zwischen 40 und 60 % liegt. Angesichts der enormen Wachstumsmöglichkeiten und Investitionen in den Eigenbestand an Windparks ist es jedoch schlüssig und vorteilhaft den Großteil des Gewinns wieder zu reinvestieren.

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021

 

a) Markus Lesser

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Die PNE AG hatte bis 2017 schwere und umkämpfte Unternehmensjahre mit vielerlei Streitigkeiten im Management und Aktionariat. Nachdem Markus Lesser im Jahr 2016 den Vorstandsvorsitz übernommen hat, ist sukzessive Ruhe eingekehrt und die neue Ausrichtung hat bereits erhebliche Werte für die Aktionäre gehoben. Die aktuelle Weiterentwicklung des Konzerns hin zu einem "Clean Energy Solution Provider" ist schlüssig und wirft reichlich Früchte ab.

 

b) Jörg Klowat

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Finanziell ist die PNE AG gut aufgestellt und kann das enorme Wachstum und den Aufbau des eigenen Windparkportfolios bisher rein organisch stemmen. Die aktuelle Weiterentwicklung des Konzerns hin zu einem "Clean Energy Solution Provider" ist schlüssig und wirft bereits reichlich Früchte ab.

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

 

a) Per Hornung Pedersen

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Der Aufsichtsrat ist seinen Pflichten im Zuge von acht ordentlichen Aufsichtsratssitzungen ausweislich des Aufsichtsratsberichts nachgekommen und hat die Gesellschaft auf ihrem sehr erfolgreichen operativen Weg eng begleitet.

 

b) Christoph Oppenauer

 

Abstimmungsverhalten: Nein

 

Begründung: Der Aufsichtsrat ist seinen Pflichten im Zuge von acht ordentlichen Aufsichtsratssitzungen ausweislich des Aufsichtsratsberichts nachgekommen und hat die Gesellschaft auf ihrem sehr erfolgreichen operativen Weg eng begleitet. Im Fall von Christoph Oppenauer als Managing Direktor beim Großaktionär MSIP ist dessen partikulär gesteuertes Agieren zum Ausbau der eigenen Macht zu Lasten der freien Aktionäre jedoch nicht akzeptabel.

 

c) Alberto Donzelli

 

Abstimmungsverhalten: Nein

 

Begründung: Der Aufsichtsrat ist seinen Pflichten im Zuge von acht ordentlichen Aufsichtsratssitzungen ausweislich des Aufsichtsratsberichts nachgekommen und hat die Gesellschaft auf ihrem operativ sehr erfolgreichen Weg eng begleitet. Im Fall von Alberto Donzelli als Managing Direktor beim Großaktionär MSIP ist dessen partikulär gesteuertes Agieren zum Ausbau der eigenen Macht zu Lasten der freien Aktionäre jedoch nicht akzeptabel.

 

d) Marcel Egger

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Der Aufsichtsrat ist seinen Pflichten im Zuge von acht ordentlichen Aufsichtsratssitzungen ausweislich des Aufsichtsratsberichts nachgekommen und hat die Gesellschaft auf ihrem sehr erfolgreichen Weg eng begleitet.

 

e) Florian Schuhbauer

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Der Aufsichtsrat ist seinen Pflichten im Zuge von acht ordentlichen Aufsichtsratssitzungen ausweislich des Aufsichtsratsberichts nachgekommen und hat die Gesellschaft auf ihrem sehr erfolgreichen Weg eng begleitet.

 

f) Dr. Susanna Zapreva

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Der Aufsichtsrat ist seinen Pflichten im Zuge von acht ordentlichen Aufsichtsratssitzungen ausweislich des Aufsichtsratsberichts nachgekommen und hat die Gesellschaft auf ihrem sehr erfolgreichen Weg eng begleitet.

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Bereits seit 2011 prüft Deloitte die Berichte der Gesellschaft. Damit nicht eine zu große Nähe zwischen Gesellschaft und Abschlussprüfer einkehrt, wird eine baldige externe Rotation empfohlen. Da die Nicht-Prüfungsleistungen lediglich 1 % der Prüfungsleistungen ausmachen und sonst keine weiteren Einschränkungen der Unabhängigkeit erkennbar sind, kann eine Wiederwahl nochmal mitgetragen werden.

 

TOP 6 Wahl des Prüfers für die prüferische Durchsicht von unterjährigen Abschlüssen und Berichten für das Geschäftsjahr 2022 und das erste Quartal des Geschäftsjahrs 2023

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Bereits seit 2011 prüft Deloitte die Berichte der Gesellschaft. Damit nicht eine zu große Nähe zwischen Gesellschaft und Abschlussprüfer einkehrt, wird eine baldige externe Rotation empfohlen. Da die Nicht-Prüfungsleistungen lediglich 1 % der Prüfungsleistungen ausmachen und sonst keine weiteren Einschränkungen der Unabhängigkeit erkennbar sind, kann eine Wiederwahl nochmal mitgetragen werden.

 

TOP 7 Wahl von drei Aufsichtsratsmitgliedern

 

a) Christoph Oppenauer, Managing Director bei Morgan Stanley Infrastructure Partners, wohnhaft in Frankfurt am Main.

 

Abstimmungsverhalten: Nein

 

Begründung: Der von Oppenauer und MSIP angestachelte Machtkampf mit dem zweitgrößten Aktionär AOC ist vollkommen unnötig und belastet potenziell auch die Geschäfte der Gesellschaft. Sowohl die Aufsichtsratserweiterung zur Verschiebung der Machtverhältnisse als auch der Gegenantrag, um die Wahl von Florian Schuhbauer zu blockieren, haben lediglich partikuläre Interessen als Grundlage.

 

b) Marcel Egger, Mitglied der Gruppengeschäftsführung der EUROGATE-Gruppe, Bankfachwirt, wohnhaft in Apensen.

 

Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: Als unabhängiges und bewährtes Aufsichtsratsmitglied ist Marcel Egger gerne gesehen.

 

c) Florian Schuhbauer, Geschäftsführer der Active Ownership Advisors GmbH, der Active Ownership Capital S.à r.l. und der Active Ownership Corporation S.à r.l., Investmentmanager der Active Ownership Fund SICAV-FIS SCS, wohnhaft in Frankfurt am Main.

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Mittels AOC vertritt Schuhbauer rund 12 % des Grundkapitals und hält im Sinne des gesamten Streubesitzes die Stirn gegen MSIP und deren partikuläre Machtgebaren.

 

TOP 8 Beschlussfassung über die Vergrößerung des Aufsichtsrats auf sieben Mitglieder durch entsprechende Änderung von § 8 Abs. 1 Satz 1 der Satzung

 

Abstimmungsverhalten: Nein

Begründung: Bei der Aufsichtsratserweiterung geht es nicht wie vorgeheuchelt um die gestiegenen Anforderungen, sondern die Absicht seitens MSIP die Machtverhältnisse zu verschieben. Die aktuelle Aufsichtsratszusammensetzung spiegelt die Aktionärsverhältnisse angemessen wieder.

 

TOP 9 Wahl eines weiteren Mitglieds zum Aufsichtsrat

 

Abstimmungsverhalten: Nein

 

Begründung: Bei der Aufsichtsratserweiterung geht es nicht wie vorgeheuchelt um die gestiegenen Anforderungen, sondern die Absicht seitens MSIP die Machtverhältnisse zu verschieben. Die aktuelle Aufsichtsratszusammensetzung spiegelt die Aktionärsverhältnisse angemessen wieder. Eine weitere MSIP-nahestehende Person ist nicht erforderlich. Zudem liegt im Fall von Wahlkandidat Marc van’t Noordende Overboarding vor.

 

TOP 10 Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals nach § 5 Abs. 4 der Satzung und die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2022 (auch mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss) sowie entsprechende Änderungen von § 5 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals)

 

Abstimmungsverhalten: Nein

 

Begründung: Der Vorstand schlägt die Schaffung eines Genehmigten Kapitals im Volumen von 50 % des Grundkapitals vor. Dies erscheint uns zu hoch, da dadurch zu massive Verschiebungen in der Aktionärsstruktur und im Gesellschaftsvermögen möglich sind. Bei frischen Kapitalbedarf in dieser Größenordnung soll der Vorstand eine HV einberufen, diesen begründen und die Aktionäre über das konkrete Vorhaben beschließen lassen.

 

TOP 11 Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden sowie die Schaffung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen mit Wandlungs- und / oder Optionsrechten (auch mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss), über die Aufhebung des Bedingten Kapitals 2017 sowie die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2022 sowie die entsprechenden Änderungen von § 5 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals)

 

Abstimmungsverhalten: Nein

 

Begründung: Auch das vorgeschlagene Bedingte Kapital im Volumen von 26 % des Grundkapitals erachten wir als zu hoch. Dies ermöglicht zu massive Verschiebungen in der Aktionärsstruktur und im Gesellschaftsvermögen. Bei frischen Kapitalbedarf in dieser Größenordnung soll der Vorstand eine HV einberufen, diesen begründen und die Aktionäre über das konkrete Vorhaben beschließen lassen.

 

TOP 12 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Der Vergütungsbericht entspricht augenscheinlich den gesetzlichen Anforderungen.

 

Hinweis:

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.