TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der MVV Energie AG und des gebilligten Konzernabschlusses (IFRS) zum 30. September 2021, des zusammengefassten Lageberichts für die MVV Energie AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2021 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Die SdK begrüßt den Vorschlag zur Dividendenzahlung und freut sich mit der Stadt Mannheim, dem seit Mitte 2020 beteiligten First Sentier Investors und den insgesamt 4,8% Streubesitzaktionären über die erneute Erhöhung der Dividendenausschüttung. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands Zustimmung Begründung: Der Vorstand hat seine Aufgaben der zukünftigen Ausrichtung und Wertsteigerung des Unternehmens auch im Sinn der Aktionäre wahrgenommen. Das Ergebnis spiegelt sich in dem besten Ergebnis der Unternehmensgeschichte wieder und verdient die uneingeschränkte Anerkennung der Aktionäre. Auch das Testat von der SBTi zeichnet die MVV Energie AG als erstes deutsches Energieunternehmen für die Erzielung entsprechend dem 1,5-Grad-Ziel aus. Kompliment dazu. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Zustimmung Begründung: Nach unserer bisherigen Kenntnis hat der Aufsichtsrat seine Aufgaben der Beratung, Kontrolle und Überwachung des Vorstands stets wahrgenommen. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022 Ablehnung Begründung: Die SdK fordert seit Jahren nicht nur einen Wechsel des Prüfungsteams, sondern - wie auch die EU-Verordnung - einen Wechsel der Prüfungsgesellschaft nach 10 Jahren. Aus aktuellem Anlass scheint die Bundesregierung derzeit wiederholt über dieses Thema nachzudenken, nachdem sie vor wenigen Jahren durch eine Ausnahmeregelung von der EU-Regelung abgewichen ist. Die SdK ist durch die aktuellen Ereignisse noch mehr davon überzeugt, dass wir an unseren Abstimmungsrichtlinien festhalten sollten, die bereits im Jahr 2020 hinreichend begründet wurden. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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