TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie der Lageberichte für die freenet AG und den Konzern, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns, des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuches, jeweils für das Geschäftsjahr 2021 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Bei einem Ergebnis je Aktie von 1,62 € sollen 1,57 € je Aktie ausgekehrt werden. Dieses stellt fast eine Vollausschüttung dar und erfüllt somit die Forderung der SdK nach einer in etwa hälftige Teilung des Konzernjahresüberschusses zwischen Gesellschaft und Aktionär. Außerdem und erfreulicherweise knüpft die Gesellschaft mit diesem Dividendenvorschlag wieder an die Dividendenpolitik der Vorjahre an, die eine jährliche Ausschüttung von 80% des Free Cashflows vorsah. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2021 a) Christoph Vilanek (Vorsitzender) Zustimmung Begründung: Bei stagnierendem Umsatz und Rohertrag in einem partiell immer noch pandemiebedingt eingeschränktem Vertriebsumfeld ist es dem Vorstand gelungen, das EBITDA deutlich zu erhöhen. Bilanzrelationen und der für die Ausschüttung wichtige Free Cashflow entwickelten sich solide. Positiv wertet die SdK ferner die Rückkehr zur bisher verfolgten großzügigen Ausschüttungspolitik. Zudem legte der Vorstand ambitionierte Pläne für die Entwicklung von EBITDA und Free Cashflow bis 2025 vor. Aus Sicht der SdK stellt des Weiteren die verfolgte Asset-Light-Strategie als "Digital-Lifestyle-Provider" mit direktem Multichannel-Zugang zur Kundenbeziehung eine nach wie vor gute Grundlage für die weiterhin gut funktionierenden Geschäftsmodelle des Konzerns dar. Außerdem hat sich der für die Aktionäre wichtige Total Shareholder Return (TSR) auf Jahresbasis signifikant positiv entwickelt. b) Ingo Arnold (Stellvertretender Vorsitzender) Zustimmung Begründung: Siehe a)! c) Stephan Esch Zustimmung Begründung: Siehe a)! d) Antonius Fromme Zustimmung Begründung: Siehe a)! e) Rickmann von Platen Zustimmung Begründung: Siehe a)! TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2021 a) Prof. Dr. Helmut Thoma (Vorsitzender) Zustimmung Begründung: Der Aufsichtsrat ist, auf Basis seines ausführlichen Berichts und soweit für die SdK ersichtlich, u.a. in fünf Plenums- und diversen Ausschusssitzungen seiner Kontrollpflicht verantwortlich nachgekommen. b) Claudia Anderleit Zustimmung Begründung: Siehe a)! c) Bente Brandt Zustimmung Begründung: Siehe a)! d) Theo-Benneke Bretsch Zustimmung Begründung: Siehe a)! e) Sabine Christiansen Zustimmung Begründung: Siehe a)! f) Gerhard Huck Zustimmung Begründung: Siehe a)! g) Thorsten Kraemer Zustimmung Begründung: Siehe a)! h) Fränzi Kühne Zustimmung Begründung: Siehe a)! i) Knut Mackeprang (Stellvertretender Vorsitzender) Zustimmung Begründung: Siehe a)! j) Thomas Reimann Zustimmung Begründung: Siehe a)! k) Marc Tüngler Zustimmung Begründung: Siehe a) l) Robert Weidinger Zustimmung Begründung: Siehe a)! TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022 sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts und sonstiger unterjähriger Zwischenfinanzberichte des Geschäftsjahres 2022 sowie des Geschäftsjahres 2023 vor der ordentlichen Hauptversammlung 2023 Ablehnung Begründung: PWC ist sicherlich geeignet, Gesellschaft und Konzern zu prüfen. Neben der reinen Abschlussprüfung ist PWC allerdings im Berichtsjahr umfassend beratend tätig geworden (strategische Beratung, Steuerberatung, IT-Sicherheit), was die SdK im vorliegenden Umfang als zu opulent erachtet. Die SdK fordert diesbezüglich und grundsätzlich die strikte Trennung von Prüfung und Beratung, um so die Unabhängigkeit der Abschlussprüfung zu gewährleisten. TOP 6 Wahlen zum Aufsichtsrat a) Sabine Christiansen Zustimmung Begründung: Gegen die vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten bestehen aus Sicht der SdK keine Bedenken. b) Thomas Karlovits Zustimmung Begründung: Siehe a)! c) Prof. Dr. Kerstin Lopatta Zustimmung Begründung: Siehe a)! d) Marc Tüngler Zustimmung Begründung: Siehe a)! e) Robert Weidinger Zustimmung Begründung: Siehe a)! f) Miriam Wohlfahrth Zustimmung Begründung: Siehe a)! TOP 7 Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder Ablehnung Begründung: Auch wenn das vorgelegte Vorstandsvergütungssystem in vielen Punkten SdK-konform ausgestaltet wurde, fällt der Anteil der kurzfristigen variablen Vergütung (STIP) bei 100% Zielerreichung mit maximal 40% immer noch zu hoch aus. Die SdK fordert mit Blick auf die variable Vergütung zur Sicherstellung eines Interessensgleichlaufes mit den Aktionären ein eindeutiges Überwiegen der langfristigen variablen Vergütung und akzeptiert hier bei 100% Zielerreichung "unter Bauchgrimmen" maximal 30% kurzfristige variable Vergütungselemente. TOP 8 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2021 Zustimmung Begründung: Gegen die Billigung des vom Abschlussprüfer geprüften Vergütungsberichts gibt es seitens der SdK keine Einwände. TOP 9 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG einschließlich der Ermächtigung zur Einziehung eigener Aktien und Kapitalherabsetzung sowie der Ermächtigung zum Ausschluss von Andienungs- und Bezugsrechten; Aufhebung der bestehenden Ermächtigung Zustimmung Begründung: Angesichts auskömmlicher Dividendenzahlungen ist gegen einen additiven Aktienrückkauf aus Sicht der SdK nichts einzuwenden. TOP 10 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Einsatz von Eigenkapitalderivaten im Rahmen des Erwerbs eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG sowie zum Ausschluss des Andienungs- und Bezugsrechts; Aufhebung der bestehenden Ermächtigung Ablehnung Begründung: Die SdK lehnt den Einsatz von Derivaten beim Aktienrückkauf grundsätzlich ab, da hierdurch der verbotene Handel in eigenen Aktien befördert werden könnte. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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