TOP 1 Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der Voltage BidCo GmbH als herrschendem Unternehmen und der Schaltbau Holding AG als abhängigem Unternehmen Ablehnung Begründung: Die SdK lehnt den Abschluss von Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Voltage BidCo GmbH und der Schaltbau Holding AG als abhängigem Unternehmen ab. Die SdK lehnt Delisting-Maßnahmen ab, die im Zuge der Beherrschungs- und Gewinnabführungsbestrebungen von der Schaltbau zu Gunsten der Voltage BidCo GmbH angestrengt werden. Die SdK sieht den Wegfall von Börsennotierungen grundsätzlich kritisch, da Minderheitsaktionäre hier grundsätzlich benachteiligt werden. TOP 2 Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Ergebnisabführungsvertrags zwischen der Schaltbau Holding AG als Organträger und der Schaltbau GmbH als Organgesellschaft Zustimmung Begründung: Der Beschlussfassung stimmt die SdK zu. TOP 3 Wahlen zum Aufsichtsrat 3.1 Dr. Friedel Drees Zustimmung Begründung: Die SdK stimmt dem Wahlvorschlag zu. Herr Dr. Drees verfügt über die nötige Qualifikation und Erfahrung, um Mitglied des Aufsichtsrates zu werden. 3.2 Vanessa Lemmer Ablehnung Begründung: Die SdK lehnt den Wahlvorschlag ab. Die SdK erachtet Berufserfahrung, Branchenkenntnis, sowie nicht zuletzt einen geeigneten Ausbildungshintergrund für ein besseres fachliches Einschätzungsvermögen einer spezifischen Gesellschaft als notwendige Voraussetzung für eine Berufung in einen Aufsichtsrat. Mit Frau Lemmer würde eine weitere Vertreterin des Großaktionärs in das Gremium einziehen mit einem ähnlichen Profil wie die weiteren Aufsichtsratsvorschläge dies anzeigen. 3.3 Wilko Andreas Stark Ablehnung Begründung: Die SdK lehnt die Entsendung von Wilko Andreas Stark ab, obgleich sie seine Fachkompetenz durch seinen Ausbildungshintergrund schätzt. Die SdK definiert als Maximum eine Mitgliedschaft in fünf Aufsichtsräten oder -beiräten. Bei Herrn Stark bestehen hier bereits fünf Mitgliedschaften, davon eine als Aufsichtsratsvorsitzender. 3.4 Willi Westenberger Ablehnung Begründung: Die SdK lehnt den Wahlvorschlag ab. Die SdK erachtet Berufserfahrung, Branchenkenntnis, sowie nicht zuletzt einen geeigneten Ausbildungshintergrund für ein besseres fachliches Einschätzungsvermögen einer spezifischen Gesellschaft als notwendige Voraussetzung für eine Berufung in einen Aufsichtsrat. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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