TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Wild Bunch AG zum 31. Dezember 2020 und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2020, des für die Wild Bunch AG und den Konzern zusammengefassten Lageberichts einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289a Abs. 1, § 315a Abs. 1 HGB (jeweils in der für das Geschäftsjahr 2020 anwendbaren Fassung) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 Zustimmung Begründung: Zusätzlich zu den schon langen vorhandenen eigenen Problemen, hat die Gesellschaft sicherlich auch noch erheblich unter den Corona Problemen und Beschränkungen gelitten. Insofern war mit dem negativen Ergebnis zu rechnen. TOP 3 Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Zustimmung Begründung: Soweit laut AR Bericht erkennbar, hat der Aufsichtsrat seine Aufgaben erfüllt. TOP 4 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 sowie des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht von Zwischenberichten bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung Zustimmung Begründung: Da der Abschlussprüfer keine Steuerberatung bei der Gesellschaft macht, bestehen keine Bedenken gegen die Wiederwahl. TOP 5 Beschlussfassung über eine Wahl zum Aufsichtsrat Zustimmung Begründung: Es ist nichts bekannt, was gegen die Wiederwahl des Kandidaten spricht. TOP 6 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für Mitglieder des Vorstands Enthaltung Begründung: Da es keine variable Vergütung gibt, ist das Vergütungssystem übersichtlich. Positiv ist auch der Verzicht auf eine Change of Control Klausel. Trotzdem gibt es noch Nachfragebedarf, warum es z.B. überhaupt keine erfolgsabhängige Vergütung gibt. TOP 7 Beschlussfassung über die Vergütung und das Vergütungssystem für Mitglieder des Aufsichtsrates Zustimmung Begründung: Da es sich nur um einen Bestätigungsbeschluss der bereits beschlossenen AR Vergütung handelt kann die Zustimmung erfolgen. Die Vergütung insbesondere mit den Ausschüssen bewegt sich gerade noch in einem vertretbaren Rahmen. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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