TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr zum 30. September 2021, des zusammengefassten Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr zum 30. September 2021 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr zum 30. September 2021 Zustimmung Begründung: Aufgrund des Jahresfehlbetrages im Konzern kann der Beschlussvorlage zugestimmt werden. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr zum 30. September 2021 Zustimmung Begründung: Die Jahresprognose konnte durch die Pandemie und Lieferengpässe bedingt nicht erreicht werden. Es wurden aber neue Kameramodelle entwickelt und zusammen mit neuen Software-Angeboten die Basis für Wachstum in den kommenden Geschäftsjahren gelegt. Das Unternehmen ist darüber hinaus weiterhin finanziell zufriedenstellend ausgestattet. Insgesamt gesehen kann daher Entlastung erteilt werden. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr zum 30. September 2021 Zustimmung Begründung: Ausweislich des Berichtes des Aufsichtsrates fanden im Geschäftsjahr 20/21 13 AR-Sitzungen statt, bei den alle drei Mitglieder des Aufsichtsrates anwesend waren. Der AR-Bericht ist hinreichend ausführlich. Der Jahresabschluss wurde geprüft und gebilligt. Die Vorgaben nach §171 AktG wurden erfüllt. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr zum 30. September 2022 Ablehnung Begründung: Die SdK lehnt EY als Abschlussprüfer solange ab, bis die Verstrickung von EY in den Wirecard-Skandal restlos aufgeklärt ist. TOP 6 Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern Ablehnung Begründung: Die SdK fordert mindestens ein unabhängiges AR-Mitglied, damit auch die Interessen des Streubesitzes angemessen vertreten werden. Die vorgeschlagenen Kandidaten stehen beide in Diensten von Unternehmen der Konica-Minolta-Gruppe. TOP 7 Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2017/I gemäß § 4 Absatz 7 der Satzung und die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2022/I mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss und entsprechende Satzungsänderungen Ablehnung Begründung: Einen Vorratsbeschluss an Genehmigtem Kapital in Höhe von fast 50% des Grundkapitals lehnt die SdK wegen der damit verbundenen potentiellen Verwässerungsgefahr für den Aktienbestand grundsätzlich ab. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
|