Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 17.05.2022



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2021, der Lageberichte für die Uzin Utz AG und den Konzern mit den erläuternden Berichten zu den Angaben nach § 289 Abs. 1, 4 und § 315 Abs. 1, 4 HGB einschließlich der nicht finanziellen Erklärung für die Uzin Utz AG und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das am 31. Dezember 2021 abgelaufene Geschäftsjahr

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2021

 

Abstimmungsverhalten: Nein

 

Begründung: Die Gesellschaft schüttet unter 30 % des Konzernjahresüberschusses aus. Das Ergebnis je Aktie betrug € 6,53, der Dividendenvorschlag beträgt € 1,80. Die Eigenkapitalquote ist mit 61 % in der Branche sehr gut. Die SdK erwartet eine angemessene Beteiligung der Aktionäre am Unternehmensergebnis.

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Der Umsatz konnte um ca. 15 % gesteigert werden, das EBIT von 40 Mio. auf 47 Mio. wurde ebenfalls gesteigert. Es wurden ca. 60 zusätzliche Mitarbeiter eingestellt. Das Unternehmen hat seine Ziele für das Geschäftsjahr 2021 erreicht.

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Soweit ersichtlich ist der Aufsichtsrat in vier ordentlichen und einer außerordentlichen Sitzung seiner Beratungs- und Überwachungsfunktion nachgekommen. Der Aufsichtsratsbericht ist sehr ausführlich.

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Der Abschlussprüfer prüft erst seit kurzem die Gesellschaft. Es wurden ausschließlich Abschlussprüfungsleistungen erbracht.

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Billigung des nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2021

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Das Vorstandsvergütungssystem beinhaltet die Kriterien, die der SdK für die entsprechende Beurteilung des Vergütungssystems wichtig sind. Das Grundgehalt beträgt ca. 40 % der Zielgesamtvergütung. Die kurzfristige variable Vergütung ist unter 30 %. Keine Change of Control-Klausel.

 

Hinweis:

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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