TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für die All for One Group SE und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a des Handelsgesetzbuchs, HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2020 bis zum 30. September 2021 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Die Schutzgemeinschaft begrüßt die Ausschüttungsquote von 54 % und freut sich insbesondere über die weitere Erhöhung um 0,25 € auf insgesamt 1,45 € je Aktie. TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2020 bis zum 30. September 2021 Zustimmung Begründung: Die Gesellschaft hat ihr weiteres Wachstum fortgeführt. Dies nicht nur hinsichtlich Umsatzes (+5 %), sondern auch EBIT (+7 %) zweifellos erfolgreich. Auch der operative Cash Flow weist mit 34,8 Mio. € weiterhin einen deutlich positiven Wert über dem Mehrjahresdurchschnitt aus, wenngleich er den Vorjahreswert nicht erreicht. Sieht man jedoch auf die in 2020 genannte Strategie 2022/23 zurück, wird es mit der Erreichung dieser Ziele mit einem Umsatz von 550-600 Mio. € und einer EBIT-Marge von 7 % wohl anspruchsvoll. TOP 4 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats, einschließlich der ausgeschiedenen Mitglieder, für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2020 bis zum 30. September 2021 Zustimmung Begründung: Nach unserer bisherigen Kenntnis hat der Aufsichtsrat seine Aufgaben der Beratung, Kontrolle und Überwachung des Vorstands stets wahrgenommen. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021/22 Zustimmung Begründung: Die SdK hat keine Einwendungen gegen die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, Niederlassung Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer. TOP 6 Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Gewinnabführungsvertrags zwischen der All for One Group SE und der avantum consult GmbH Zustimmung Begründung: Dem Gewinnabführungsvertrag kann bedenkenlos zugestimmt werden, da es sich um eine 100%-ige Tochtergesellschaft der SE handelt. Dies trägt auch zur Verwaltungsvereinfachung insbesondere aus steuerlicher Sicht bei. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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