TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2020/2021, des Lageberichts der SinnerSchrader Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2020/2021 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020/2021 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020/2021
Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Der Vorstand hat die AG, und daraus abgeleitet wohl auch den Konzern mit seiner zentralen Tochtergesellschaft SinnerSchrader Deutschland GmbH, im Berichtsjahr ertragreich und solide geführt. Aufgrund des mit der Hauptaktionärin Accenture Digital Holdings GmbH bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages sind die Aktionäre allerdings ein Stück weit von der Ertragsentwicklung des Berichtsjahres abgekoppelt und erhalten stattdessen die festgesetzte Ausgleichszahlung. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020/2021
Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Soweit aus seinem Bericht ersichtlich, ist der Aufsichtsrat seiner Überwachungspflicht nachgekommen. TOP 4 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021/2022
Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Gegen die erneute Bestellung der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestehen seitens der SdK keine Bedenken. TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
a) Herrn Roland Mayr, Linz (Österreich), Geschäftsführer der Accenture GmbH Österreich;
Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Gegen die Wahl der vorgeschlagenen Aufsichtratskandidaten gibt es seitens der SdK keine Einwände. b) Frau Katharina Michaelis, Braak, Geschäftsführerin der Accenture Holding GmbH & Co. KG und Director of Operations DACH-Region; und Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Siehe a) c) Herrn Philip W. Seitz, Hamburg, General Counsel & Director-Government Affairs der Tchibo GmbH; Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Siehe a) TOP 6 Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der SinnerSchrader Aktiengesellschaft auf die Accenture Digital Holdings Aktiengesellschaft als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 62 Abs. 5 Satz 1 und 8 Umwandlungsgesetz in Verbindung mit §§ 327a ff. Aktiengesetz (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out)
Abstimmungsverhalten: Nein
Begründung: Die SdK stimmt, abseits von Bewertungsfragen, der Enteignung von Minderheitsaktionären in keinem Fall zu, da die SdK diesen schwersten Eingriff in die Aktionärsstellung für nicht kompatibel mit der Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland erachtet. Das Privateigentum gilt es unter allen Umständen zu schützen. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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