Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2020, des Lageberichts der Gesellschaft und des Konzernlageberichts einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs für das Geschäftsjahr 2020 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 Zustimmung Begründung: Die Gesellschaft hat die Corona Krise und die Probleme z.B. durch fehlende Messen und Ausstellungen gut überstanden und wieder zufriedenstellende Ergebnisse erwirtschaftet. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Zustimmung Begründung: Soweit laut AR Bericht erkennbar, hat der Aufsichtsrat seine Aufgaben erfüllt. TOP 4 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 Ablehnung Begründung: Es ist völlig indiskutabel, dass der Aufsichtsrat trotz vielfacher Kritik in den letzten Jahren den Abschlussprüfer erneut vorschlägt, obwohl dieser nun bereits über 15 Jahre die Gesellschaft prüft. TOP 5 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder Enthaltung Begründung: Grundsätzlich ist es kaum möglich über ein komplexes System der Vorstandsvergütung auf einer virtuellen HV ohne Nachfragemöglichkeit abzustimmen. Auch im vorliegenden Fall gibt es Informationsbedarf, auch wenn das System nicht ganz so undurchsichtig ist. TOP 6 Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder Zustimmung Begründung: Da es sich hierbei nur um eine Bestätigung der bereits in der Satzung festgelegten AR Vergütung handelt und keine Erhöhung der Vergütung vorgeschlagen wird, kann die Zustimmung erfolgen. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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