Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 29.04.2022



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der ATOSS Software AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2021, der Lageberichte der ATOSS Software AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2021, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a sowie 315a HGB

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 1,82 Euro stellt eine Ausschüttungsquote in Bezug auf den Konzernjahresüberschuss in Höhe von rund 75 % dar. Dies ist wie in den Vorjahren daher sehr zu begrüßen, und die SdK erteilt gerne ihre Zustimmung.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021

 

Zustimmung

 

Begründung: Das Jahr 2021 war das 16. (!) Rekordjahr in Folge. Das Unternehmen wächst kontinuierlich, baut seine Partnerschaften und sein Netzwerk aus und schafft nebenbei den Technologieschwenk hin in die Cloud auf hervorragende Weise. Besser geht es kaum.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

 

Zustimmung

 

Begründung: In insgesamt neun Sitzungen hat der Aufsichtsrat die Arbeit des Vorstandes überwacht. Es sind keine Anhaltspunkte ersichtlich, die gegen eine Entlastung des Aufsichtsrates oder einzelner Mitglieder sprechen.

 

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

 

Zustimmung

 

Begründung: Nachdem in den Vorjahren der Abschlussprüfer stets mehr als 25 % seiner Gesamthonorare für Steuerberatungsleistungen und sonstige Leistungen erhalten hat, wurde die von der SdK vorgegebene Grenze von 25 % in 2021 nicht überschritten. Daher kann der Wahl nun zugestimmt werden.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Wahlen zum Aufsichtsrat

 

a) Moritz Zimmermann, wohnhaft in München, General Partner der 42CAP Manager GmbH

 

Zustimmung

 

Begründung: Herr Zimmermann ist bereits Aufsichtsrat der Gesellschaft und auch Aktionär. Die SdK hat keinerlei Bedenken gegen seine Wahl und begrüßt diese.

 

b) Dipl. Kfm. Rolf Baron Vielhauer von Hohenhau, wohnhaft in München, Präsident des Bundes der Steuerzahler in Bayern e.V.

 

Zustimmung

 

Begründung: Herr Baron von Hohenhau ist jahrelanges Mitglied des Aufsichtsrates. Es gibt keinerlei Bedenken gegen seine Wiederwahl.

 

c) Klaus Bauer, wohnhaft in Nürnberg, Aufsichtsrats- und Beiratsmitglied

 

Zustimmung

 

Begründung: Herr Bauer ist ebenfalls bereits Mitglied des Aufsichtsrates. Er verfügt über umfangreiche Erfahrung in Leitungspositionen von Großunternehmen und scheint daher bestens qualifiziert, die ATOSS auch in Zukunft auf dem Wachstumsweg zu begleiten.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2021

 

Zustimmung

 

Begründung: Es sind keine Gründe erkennbar, dem Vergütungsbericht nicht zustimmen zu können.

 

 

TOP 8 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und zu deren Verwendung einschließlich der Ermächtigung zur Einziehung erworbener eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Bezugsrechts bei der Verwendung und des Andienungsrechts beim Erwerb

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Gesellschaft zahlt seit Jahren hohe Dividenden deutlich über der SdK Forderung von 50 % des jeweiligen Konzernjahresüberschusses. Die Gesellschaft erwirtschaftet sehr gute Cashflows, und daher ist es auch aufgrund der hervorragenden Bilanz zu begrüßen, dass neben der Dividendenzahlung auch eine weitere Aktionärsvergütung in Form von Aktienrückkäufen vorgesehen ist.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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