TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der K+S Aktiengesellschaft, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2021, sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Gewinnverwendung Ablehnung Begründung: Auch wenn der Konzernjahresüberschuss durch eine nicht cash-wirksame Wertaufholung auf die im Vorjahr wertgeminderten Einheiten der ZGE Kali verzerrt ist, wäre eine höhere Dividende aufgrund des Verkaufs des Salzgeschäfts angebracht, schon allein deshalb, um die Aktionäre für den zukünftigen Verzicht auf die Wert- und Cashbeiträge dieser Einheit gebührend zu entschädigen. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands Zustimmung Begründung: Der Verdacht auf Falschbilanzierung, dem die DPR nachgegangen war, hat sich nicht bestätigt. Daher kann dem Vorstand Entlastung erteilt werden, wenngleich konstatiert werden muss, dass die operative Verbesserung weniger mit seinen Maßnahmen zusammenhängt als mit der gegenwärtigen geopolitischen Lage, die dafür sorgte, dass ein signifikanter Anteil des Kaliangebots – u.v.a. solche Konkurrenten mit besseren Grenzkosten in der Produktion – aus sanktionstechnischen Gründen nur mit starken Einschränkungen am Markt agieren können. Eine positive Einschätzung der Frage, ob es dem Vorstand gelingt, unter Normalbedingungen eine wertschöpfende Produktion mit dem stark zyklischen Kali-Restgeschäft in den deutschen Werken und der kanadischen Mine Bethune sicherzustellen, ist mit der Entlastung ausdrücklich nicht verbunden. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Zustimmung Begründung: Auch wenn die Personalpolitik offene Fragen aufwirft – hier scheidet der langjährige Finanzvorstand vor Ablauf des Anstellungsvertrages aus dem Unternehmen, der Posten bleibt ca. neun Monate unbesetzt und der Nachfolger wird ausgerechnet der langjährige Wirtschaftsprüfer der Gesellschaft – so besteht derzeit kein die operative Entwicklung überlagernder Grund, die Entlastung zu verweigern. Auch hier gelten die im TOP 3 getätigten Aussagen entsprechend. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022 Ablehnung Begründung: Die Steuerberatungsleistungen übersteigen mit 2,6 Mio. das reine AP-Honorar von 1,4 Mio. € um nahezu den doppelten Betrag. Die SdK setzt sich prinzipiell für eine strikte Trennung von Prüfung und Beratung ein und wird dem Beschlussvorschlag der Verwaltung folglich keine Zustimmung erteilen können. TOP 6 Wahl zum Aufsichtsrat Zustimmung Begründung: Gegen den Wahlvorschlag liegen im Hinblick auf die fachliche Qualifikation und die zeitliche Verfügbarkeit des Kandidaten keine Einwendungen vor. TOP 7 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts Zustimmung Begründung: Dem Vergütungsbericht kann zugestimmt werden, da er alle nach & 162 AktG erforderlichen Angaben enthält. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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