TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2021, des Lageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289a HGB) und des Konzernlageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 315a HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 und des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2021 TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2021 Abstimmungsverhalten: Nein Begründung: Die Gesellschaft hat erneut einen positiven Free Cashflow generiert, der durch abermaligen Transfer einer Summe von diesmal 313 Mio. Euro an die Konzernmutter signifikant reduziert wird. Eine weitere Aussetzung der Dividende auf das aktienrechtliche Mindestniveau ist unter Betrachtung aller zu würdigenden Umständen nicht mehr akzeptabel. Wenn bei United Internet erneut die Dividende wieder auf das normale Ausschüttungsniveau angehoben werden kann und darüber hinaus auch noch Aktienrückkaufprogramme betrieben wurden, besteht für den Streubesitz der früheren Drillisch AG keine Veranlassung, weiterhin auf eine angemessene Beteiligung am Unternehmenserfolg zu verzichten. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021 Abstimmungsverhalten: Nein Begründung: Die operative Entwicklung verlief im angemessenen Rahmen auf dem Vorjahresniveau – eine deutliche Verbesserung des ausgewiesenen Ergebnisses, bei einer Stagnation des bereinigten Ergebnisses. Das Segment 5G ist derzeit noch in der Ramp-up-Phase und kann noch nicht abschließend beurteilt werden. Zu kritisieren ist jedoch die nicht akzeptable Vorgehensweise gegenüber dem Streubesitz, dem nun zum wiederholten Male eine angemessene Aktionärsrendite für sein Investment vorenthalten wird, während gleichzeitig die konzerninternen Darlehen von 1&1 AG und United Internet auf inzwischen über 700 Mio. Euro angewachsen sind. Gleichzeitig steigt der Aufwand für 1&1-Drillisch aus den konzerninternen Leistungsverrechnungen auf mittlerweile 197 Mio. Euro. Aus diesen Gründen wird die SdK dem Vorstand die Entlastung versagen. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 Abstimmungsverhalten: Nein Begründung: Im Hinblick auf die operative Entwicklung scheint der Aufsichtsrat seinen Pflichten zur Kontrolle und Überwachung der Vorstandstätigkeit nachgekommen zu sein. Zu kritisieren ist jedoch die nicht akzeptable Vorgehensweise gegenüber dem Streubesitz, dem nun zum wiederholten Male eine angemessene Aktionärsrendite für sein Investment vorenthalten wird, während gleichzeitig die konzerninternen Darlehen von 1& und United Internet auf inzwischen über 700 Mio. Euro angewachsen sind. Gleichzeitig steigt der Aufwand für 1&1-Drillisch aus den konzerninternen Leistungsverrechnungen auf mittlerweile 197 Mio. Euro. Aus diesen Gründen wird die SdK dem Aufsichtsrat die Entlastung versagen. TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022 sowie, für den Fall einer prüferischen Durchsicht, des Prüfers für unterjährige Finanzberichte für das Geschäftsjahr 2022 sowie für das erste Quartal des Geschäftsjahrs 2023 Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Der überfällige Wechsel des Abschlussprüfers wird von der SdK mitgetragen. TOP 6 Beschlussfassung über die Billigung des gemäß § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2021 Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Dem Vergütungsbericht kann die Zustimmung erteilt werden, weil er alle nach § 162 AktG erforderlichen Angaben enthält. TOP 7 Beschlussfassung über die Änderung von § 1 Abs. 2 der Satzung (Sitz der Gesellschaft) Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Faktisch wird das Unternehmen nicht mehr in Maintal, sondern in Montabaur geführt, Insofern kommt der Sitzverlegung eher eine deklaratorische Bedeutung zu, bei der keine weiteren Nachteile zu erwarten sind. TOP 8 Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals und die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2022 mit der Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss und entsprechende Satzungsänderungen Abstimmungsverhalten: Nein Begründung: Der Beschlussvorschlag sieht die Schaffung eines Genehmigten Kapitals im Umfang von 50% des aktuellen Grundkapitals vor. Ebenso ist eine Möglichkeit zur Sachkapitalerhöhung enthalten. Die SdK akzeptiert prinzipiell Genehmigte Kapitalia gegen Bareinlage nur bis zu einer Höhe von 25%, gegen Sacheinlage sogar nur bis zu 10%. Größerer Kapitalbedarf sollte über die Tagesordnung einer Hauptversammlung mit entsprechender Berichterstattung abgewickelt werden. TOP 9 Beschlussfassung über die Aufhebung der von der Hauptversammlung vom 12. Januar 2018 beschlossenen Ermächtigung zur Ausgabe von Optionsschuldverschreibungen, Wandelschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen bzw. Kombinationen dieser Instrumente und Erteilung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von und zum Ausschluss des Bezugsrechts auf Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (oder Kombinationen dieser Instrumente) sowie die Aufhebung des Bedingten Kapitals 2018 und die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2022 und entsprechende Satzungsänderung Abstimmungsverhalten: Nein Begründung: Grundsätzlich kann diese Finanzierungsform dazu beitragen, die Zinskosten eines Unternehmens zu reduzieren, die Rentabilität zu erhöhen und in langfristiger Perspektive die Eigenkapitalbasis zu stärken. In Anbetracht der auch im Branchenvergleich sehr guten Eigenkapital- und Liquiditätssituation der 1&1 AG ist somit die generelle Notwendigkeit für dieses Instrumentarium zu bezweifeln. Darüber hinaus geht das vorgesehene Volumen, insbesondere bei einer notwendigen kumulierten Betrachtung mit anderen Vorratskapitalia dieser Tagesordnung, über die für die SdK akzeptablen Grenzwerte für Vorratsbeschlüsse hinaus. TOP 10 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien auch unter Ausschluss eines Andienungsrechts und zu deren Verwendung auch unter Ausschluss des Bezugsrechts sowie Ermächtigung zur Einziehung erworbener eigener Aktien und Kapitalherabsetzung und Aufhebung der bestehenden Ermächtigung Abstimmungsverhalten: Nein Begründung: In Anbetracht der Besitzverhältnisse in dieser Gesellschaft und der faktischen Aussperrung der Aktionäre von einer substanziellen Gewinnbeteiligung kommt ein Aktienrückkaufprogramm nicht in Betracht, Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
|