Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gesellschaft und des Lageberichts des Vorstandes für die Gesellschaft sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 Ablehnung Begründung: Der Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes wird abgelehnt. Die GBS erzielt weiterhin keinen Gewinn. Die strategischen Maßnahmen des Vorstands wirken nicht. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Ablehnung Begründung: Der Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates wird abgelehnt. Der Aufsichtsrat tagte an vier Sitzungen. Es wird berichtet, dass alle Mitglieder des Aufsichtsrates daran teilgenommen haben. Trotz wiederholter Verluste scheint der Aufsichtsrat an der Geschäftsführung festzuhalten. Eine strategische Planung für die Zukunft scheint nicht zu existieren. TOP 4 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 Zustimmung Begründung: Aus Sicht der SdK liegen keine Anzeichen vor, die gegen die Zustimmung von Dr. Heide & Noack zum Abschlussprüfer sprechen. TOP 5 Anzeige gemäß § 92 AktG über einen Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals im Zwischenabschluss zum 30.06.2021 sowie Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals in vereinfachter Form gemäß §§ 229 ff AktG i.V.m. § 222 AktG durch Zusammenlegung von Aktien im Verhältnis 5:1 zum Zwecke des Ausgleichs von Wertminderungen, der Deckung sonstiger Verluste und zur Einstellung von Beträgen in die Rücklage und mit diesen Maßnahmen einhergehende Satzungsänderungen Ablehnung Begründung: Die GBS erwirtschaftet weiterhin keinen operativen Gewinn. Aus dem Geschäftsbericht ist kein konkretes Sanierungsprogramm herauszulesen mit positiven Erfolgsaussichten. Daher ist TOP 5 im Sinne der Aktionäre abzulehnen. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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