Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Beschlussfassung über die Umwandlung der zooplus AG in eine Europäische Gesellschaft ( Societas Europaea , SE) Zustimmung Begründung: Es gibt keine Gründe, die gegen die Umwandlung in eine europäische SE sprechen. TOP 2 Änderung des Beschlusses der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 20. Mai 2021 unter Tagesordnungspunkt 8 über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder und die Neufassung des § 14 der Satzung der zooplus AG Zustimmung Begründung: Auch dieser Tagesordnungspunkt geht in Ordnung. Die Aufsichtsratsvergütung wird zum 01.06 damit angewandt. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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