Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der außerordentlichen Hauptversammlung am 09.12.2021



Firmendetails anzeigen





 Dieses Dokument ausdrucken



Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

Einziger Tagesordnungspunkt: Änderung des Gewinnverwendungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 18. Mai 2021; Beschlussfassung über die Verwendung des auf neue Rechnung vorgetragenen Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2020

 

Enthaltung

 

Begründung: Hierzu ist keine Abstimmung erforderlich, da dieser TOP abgesetzt worden ist (vgl. Bekanntmachung Bundesanzeiger 25.11.2021).

 

Ergänzung der Tagesordnung zur außerordentlichen (virtuellen) Hauptversammlung der Aareal Bank AG am 9. Dezember 2021

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern gemäß § 103 AktG

 

a) Das Aufsichtsratsmitglied Marija Korsch (zugleich Vorsitzende des Aufsichtsrats) wird mit Wirkung zum Zeitpunkt der Beendigung dieser Hauptversammlung von ihrem Amt abberufen.

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Begründung des Erweiterungsantrages vermag nicht zu überzeugen, da die Vorwürfe pauschal bleiben und die Interessen des antragstellenden Aktionärs nicht bekannt sind respektive nicht offengelegt sind. Es vermag nicht erkannt zu werden, daß die Aareal Bank keine Strategie bezüglich der Aareon hat. Es mag vielleicht nicht die von der antragstellenden Aktionärin bevorzugte Strategie sein, aber die Aareal-Bank hat eine Strategie. Dafür trägt schon der weitere Gesellschafter der Aareon, Advent, Sorge, der selbst aufgrund eines Investments an einer nachhaltigen und renditestarken Strategie für die Aareon ureigenstes Interesse hat. Auch der Vorwurf des Machtvakuums und des damit verbundenen Schadens bleibt pauschal und daher nicht nachvollziehbar. Daß ein Austausch eines überraschend ausgefallenen Vorstandsvorsitzenden nicht von heute auf morgen geht, dürfte sich von selbst verstehen.

 

b) Das Aufsichtsratsmitglied Christof von Dryander wird mit Wirkung zum Zeitpunkt der Beendigung dieser Hauptversammlung von seinem Amt abberufen.

 

Ablehnung

 

Begründung: Vgl. TOP 2a)

 

c) Das Aufsichtsratsmitglied Dietrich Voigtländer wird mit Wirkung zum Zeitpunkt der Beendigung dieser Hauptversammlung von seinem Amt abberufen. Die Beschlussfassung soll im Wege der Einzelabstimmung erfolgen.

 

Ablehnung

 

Begründung: vgl. TOP 2a)

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Nachwahl von Aufsichtsratsmitgliedern

 

a) Für den Fall, dass das Aufsichtsratsmitglied Marija Korsch in dieser Hauptversammlung abberufen wird oder deren Mitgliedschaft im Aufsichtsrat anderweitig geendet hat oder zum Zeitpunkt der Beendigung der Hauptversammlung anderweitig endet, wird vorgeschlagen, wie folgt zu beschließen: Herr Theodor Heinz Laber, Unterschleißheim (Deutschland), Kaufmann und ehem. Mitglied der Geschäftsleitung der UniCredit Bank AG, wird als Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat gewählt. Herr Theodor Heinz Laber ist Vorsitzender des Aufsichtsrates des BVV Versicherungsvereins des Bankgewerbes a.G., der BVV Versorgungskasse des Bankgewerbes e.V. und der BVV Pensionsfonds des Bankgewerbes AG. Ein Lebenslauf von Herrn Laber ist als Anlage beigefügt.

 

Ablehnung

 

Begründung: Da schon der Abwahl nicht zugestimmt wird (vgl. Begründung zu TOP 2a)), gibt es auch keinen Raum für eine Nachwahl. Es bleibt offen, was genau der vom antragstellenden Aktionär vorgeschlagener Kandidat besser/anders machen soll.

 

b) Für den Fall, dass das Aufsichtsratsmitglied Christof von Dryander in dieser Hauptversammlung abberufen wird oder dessen Mitgliedschaft im Aufsichtsrat anderweitig geendet hat oder zum Zeitpunkt der Beendigung der Hauptversammlung anderweitig endet, wird vorgeschlagen, wie folgt zu beschließen: Frau Marion Khüny, Mödling (Österreich), selbständige Beraterin, wird als Vertreterin der Anteilseigner in den Aufsichtsrat gewählt. Frau Marion Khüny ist Mitglied des Aufsichtsrats der Erste Group Bank AG, Wien, Österreich, sowie der KA Finanz AG, Wien, Österreich. Ein Lebenslauf von Frau Marion Khüny ist als Anlage beigefügt.

 

Ablehnung

 

Begründung: Vgl. TOP 3a)
Für den Fall, dass das Aufsichtsratsmitglied Dietrich Voigtländer in dieser Hauptversammlung abberufen wird oder dessen Mitgliedschaft im Aufsichtsrat anderweitig geendet hat oder zum Zeitpunkt der Beendigung der Hauptversammlung anderweitig endet, wird vorgeschlagen, wie folgt zu beschließen: Herr Joachim Sonne, München (Deutschland), selbständiger Berater, wird als Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat gewählt. Herr Joachim Sonne ist Independent Non-Executive Director und Mitglied des Prüfungsausschusses der Proximus S.A., Belgien. Ein Lebenslauf von Herrn Joachim Sonne ist als Anlage beigefügt

 

Ablehnung

 

Begründung: Vgl. Begründung zu TOP 3a)

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



 Dieses Dokument ausdrucken


Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.