TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts der Gesellschaft, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst ist, sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2021 Enthaltung Begründung: Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2021 Zustimmung Begründung: Die SdK fordert grundsätzlich eine Ausschüttung von 40 bis 60 Prozent des auf die Aktionäre der Gesellschaft entfallenden Konzernjahresüberschusses. Dem genügt der Dividendenvorschlag der Gesellschaft. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen die Zahlung einer Dividende in Höhe von 3,30 Euro/Aktie vor. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet das eine Erhöhung um 1,30 Euro/Aktie bzw. 65 Prozent. Bei 43.558.850 Stückaktien (vgl. Einladung 2022, S. 30) ergibt das eine Ausschüttungssumme in Höhe von 142,9 Mio. Euro (vgl. Einladung 2022, S. 2). Gemessen an dem auf die Aktionäre der Gesellschaft entfallenden Konzernjahresüberschuss in Höhe von 291 Mio. Euro (vgl. Geschäftsbericht 2021, S. 183) entspricht das einer Ausschüttungsquote von knapp 50 Prozent. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021 Zustimmung Begründung: Die Gesellschaft hat das Geschäftsjahr 2021 erfolgreich abgeschlossen. Sie hat die Umsatzerlöse erhöht (5.658 Mio. Euro | + 253 Mio. Euro / + 5 Prozent), das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) (608 Mio. Euro| + 210 Mio. Euro / + 54 Prozent) und vor allem den auf die Aktionäre der Gesellschaft entfallenden Konzernjahresüberschuss (291 Mio. Euro | + 318 Mio. Euro) (vgl. Geschäftsbericht 2021, S. 183). Ebenso günstig sind die Aussichten auf das Geschäftsjahr 2022: Bei den Umsatzerlösen erwartet die Gesellschaft mit einem Wachstum von 8 bis 10 Prozent, selbst ohne Berücksichtigung der „gegenwärtig noch nicht bezifferbaren kurzfristigen Effekte aus der beabsichtigten Erhöhung der deutschen Verteidigungsausgaben [und] sonstige[n] geschäftsrelevanten Folgewirkungen aus dem Ukrainekonflikt“ (Geschäftsbericht 2021, S. 106); bei dem operativen Ergebnis rechnet die Gesellschaft mit einer Verbesserung um rund 10 Prozent (vgl. Geschäftsbericht 2021, S. 106). TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 Zustimmung Begründung: Dem Bericht des Aufsichtsrats nach zu urteilen, hat der Aufsichtsrat seine Beratungs- und Überwachungsaufgabe erfüllt. Im Geschäftsjahr 2021 ist er zu elf Sitzungen zusammengekommen – „fünf turnusgemäßen und sechs außerordentlichen“ (Geschäftsbericht 2021, S. 7); die Teilnahmequote lag bei 98 Prozent (vgl. Geschäftsbericht 2021, S. 13). Dabei hat er sich nicht zuletzt mit der Umsetzung des „Strategieprojekts ONE Rheinmetall“ beschäftigt, „in dessen Zuge die Auflösung der Zwischenholding […] und die direkte Zuordnung aller Divisionen an den Gesamtvorstand erfolgte“; ferner mit der dadurch veranlassten Verkleinerung des Vorstands „von einem vier- hin zu einem dreiköpfigen Organ“ (Geschäftsbericht 2021, S. 8) und der Zustimmung zu einem Aufhebungsvertrag mit dem bisherigen Vorstandsmitglied Grotendorst (vgl. Geschäftsbericht 2021, S. 8). TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022 Ablehnung Begründung: Um die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers zu gewährleisten, fordert die SdK eine grundsätzliche Trennung von Prüfung und Beratung. Jedenfalls soll die Vergütung für (Steuer-)Beratungs- und sonstige Leistungen nicht mehr als 25 Prozent der Vergütung für die Abschlussprüfungsleistungen ausmachen. In dem Geschäftsjahr 2021 erhielt der Abschlussprüfer der Gesellschaft, die Deloitte GmbH, für Abschlussprüfungen eine Vergütung in Höhe von 2,3 Mio. Euro und für andere Bestätigungs-, Steuerberatungs- und sonstige Leistungen eine Vergütung in Höhe von 0,8 Mio. Euro (vgl. Geschäftsbericht 2021, S. 236). Der Anteil der Vergütung für sonstige Leistungen an der Vergütung für Abschlussprüfungsleistungen betrug folglich 35 Prozent. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet das zwar bereits eine erhebliche Verbesserung (- 17 Prozentpunkte); den Anforderungen der SdK genügt es jedoch (noch) nicht. Angesichts der Bedeutung einer unabhängigen Abschlussprüfung für die Gesetzmäßigkeit der Geschäftsleitung (vgl. nur den Fall „Wirecard“) lehnt die SdK eine Wiederwahl der Deloitte GmbH zum Abschlussprüfer der Gesellschaft ab. TOP 6 Beschlussfassung über die Billigung des nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2021 Zustimmung Begründung: Gegen die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2021 bestehen keine Einwände. TOP 7 Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner 7.1 Der Aufsichtsrat schlägt vor, Frau Eva Louise Helen Öfverström Friedrichshafen Unternehmensberaterin, Executive Advisor als Vertreterin der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen. Die Amtszeit von Frau Öfverström beginnt nach Beendigung der Hauptversammlung 2022 und läuft bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2025 beschließt. Frau Öfverström ist nicht Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. Zustimmung Begründung: Gegen die Wahl von Frau Louise Öfverström in den Aufsichtsrat der Gesellschaft bestehen keine Bedenken. Sie erscheint sowohl fachlich geeignet als auch zeitlich verfügbar (vgl. Einladung 2022, S. 27). 7.2 Der Aufsichtsrat schlägt vor, Frau Prof. Dr. Susanne Hannemann Bochum Professorin für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Unternehmensbesteuerung und Wirtschaftsprüfung, Hochschule Bochum, Steuerberaterin als Vertreterin der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen. Die Amtszeit von Frau Prof. Dr. Hannemann beginnt nach Beendigung der Hauptversammlung 2022 und läuft bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2024 beschließt. Frau Prof. Dr. Hannemann ist nicht Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. Zustimmung Begründung: Gegen die Wiederwahl von Frau Prof. Dr. Susanne Hannemann in den Aufsichtsrat der Gesellschaft bestehen keine Bedenken. Sie erscheint sowohl fachlich geeignet als auch zeitlich verfügbar (vgl. Einladung 2022, S. 27 f.). 7.3 Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Prof. em. Dr. Andreas Georgi Starnberg Professor em. für Führungs- und Steuerungsprobleme von Unternehmungen Ludwig-Maximilians-Universität München, Executive Advisor als Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen. Die Amtszeit von Herrn Prof. em. Dr. Georgi beginnt nach Beendigung der Hauptversammlung 2022 und läuft bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2024 beschließt. Herr Prof. em. Dr. Georgi ist darüber hinaus in keinem gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat Mitglied. Mitgliedschaften von Herrn Prof. em. Dr. Georgi in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: ― Felix Schoeller Holding GmbH & Co. KG (Vorsitzender des Beirats) Zustimmung Begründung: Gegen die Wiederwahl von Herrn Prof. em. Dr. Andreas Georgi in den Aufsichtsrat der Gesellschaft bestehen keine Bedenken. Er erscheint sowohl fachlich geeignet als auch zeitlich verfügbar (vgl. Einladung 2022, S. 28). 7.4 Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Dr.-Ing. Dr. Ing. E. h. Klaus Draeger München Executive Advisor als Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen. Die Amtszeit von Herrn Dr.-Ing. Dr. Ing. E. h. Draeger beginnt nach Beendigung der Hauptversammlung 2022 und läuft bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2025 beschließt. Mitgliedschaften von Herrn Dr.-Ing. Dr. Ing. E. h. Draeger in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: ― TÜV SÜD AG (Vorsitzender des Aufsichtsrats) Herr Dr.-Ing. Dr. Ing. E. h. Draeger ist nicht Mitglied in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. Zustimmung Begründung: Gegen die Wiederwahl von Herrn Dr.-Ing. Klaus Draeger in den Aufsichtsrat der Gesellschaft bestehen keine Bedenken. Er erscheint sowohl fachlich geeignet als auch zeitlich verfügbar (vgl. Einladung 2022, S. 29). TOP 8 Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss von vier Änderungs- und Aufhebungsvereinbarungen zu bestehenden Unternehmensverträgen Zustimmung Begründung: Gegen die Zustimmung zu dem Abschluss der vier Änderungs- und Aufhebungsvereinbarungen zu den bereits bestehenden Unternehmensverträgen bestehen keine Einwände. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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