TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der AIXTRON SE zum 31. Dezember 2021, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2021 und des zusammengefassten Lageberichts für die AIXTRON SE und den Konzern für das Geschäftsjahr 2021, des Berichts des Aufsichtsrats, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 Handelsgesetzbuch
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2021
Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Die exzellente Geschäftssituation macht die Ausschüttung einer Dividende trotz enormer Wachstumsanstrengungen möglich. Die Cashposition bleibt wie auch in den Jahren zuvor äußerst komfortabel.
TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands der AIXTRON SE für das Geschäftsjahr 2021
Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Endlich konnten aus den Anstrengungen der Vergangenheit mit Re-Fokussierung des Geschäfts und Partnering bei herausfordernden Innovationen die Früchte geerntet werden. Exzeptionelles Wachstum verbunden mit Rückenwind aus Elektromobilität (Leistungs-Halbleiter) und der weiter andauernden Chipkrise konnten in mehrfache positive Gewinnrevisionen und Über-Zielerreichungen umgemünzt werden. Die Aktie hat sich in einem sehr schwierigen Börsenumfeld sehr positiv entwickelt. Das frühere Shortseller-Problem ist momentan nicht mehr erkennbar.
TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der AIXTRON SE für das Geschäftsjahr 2021
Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Risiken der Vergangenheit wurden gemeistert, der Vorstandsumbau erfolgreich in die Wege geleitet. Statt Risiken, wie in der Krise bei den meisten anderen Unternehmen derzeit feststellbar, befindet sich Aixtron in der komfortablen Situation, Chancen in Umsatz und Ergebnis ummünzen zu können.
TOP 5 Beschlussfassung über die Billigung des nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2021
Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Die Vorstandsvergütung entspricht in allen Belangen Gesetz und DCGK. Vorstand und Aktionariat sind über den LTI mittels Aktien interessensmäßig verknüpft. Der LTI mit 60% der Gesamt-Variablen-Vergütung und 4jähriger Haltefrist, ein Cap bei vergleichsweise hohen 250%, jedoch Gesamt-Cap auf 10 Mio. € für alle 3 Vorstände zusammen ist für ein Unternehmen dieser Größenordnung in Ordnung.
TOP 6 Beschlussfassung über die Erweiterung des Aufsichtsrats auf sechs Mitglieder sowie entsprechende Änderung der Satzung
Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Das Unternehmen ist sehr stark gewachsen, außerdem will Herr Schidelhauer nur noch ein Jahr als ARV tätig sein, das rechtfertigt die Vergrößerung.
TOP 7 Beschlussfassung über Wahlen zum Aufsichtsrat a) Herrn Kim Schindelhauer, wohnhaft in Hamburg, Dipl.-Kaufmann,
Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Wenn einer Mr. Aixtron gennannt werden könnte, ist es Herr Schindelhauer, der das Unternehmen mit gegründet, aufgebaut und durch schwierige Zeiten mit hohen persönlichen Einsatz gesteuert hat. Seine fachliche und persönliche Eignung stehen außer Frage! Die nur auf 1 Jahr befristete Bestellung kommt sicher nur auf seinen persönlichen Wunsch hin zustande.
b) Dr. Stefan Traeger, wohnhaft in Jena, Diplom-Physiker, Vorsitzender des Vorstands der JENOPTIK AG.
Abstimmungsverhalten: Nein
Begründung: An fachlicher und persönlicher Eignung von Herrn Dr. Traeger kann kein Zweifel bestehen. Er ist Vorstandsvorsitzender der Jenoptik AG und hat 7 konzerninterne Mandate auszufüllen. Lt. aktueller Fassung des DCGK darf er als aktiver Vorstandsvorsitzender (bestellt bis 2025) einer börsennotierten Gesellschaft kein ARV Mandat bei einer konzernexternen Gesellschaft bekleiden. Da er zunächst als AR-Mitglied vorgeschlagen wird, ist dieser Vorschlag scheinbar nicht zu beanstanden, jedoch erscheint er nach dem Ausscheiden von Herrn Schindelhauer zur HV in 2023 der ranghöchste Vertreter im Aufsichtsrat der Aixtron zu sein und wohl für die Nachfolge von Herr Schindelhauer als ARV vorgesehen zu sein. Deshalb wäre er ab dem Jahre 2023 overboarded.
TOP 8 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022
Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Aixtron vollzieht hier den notwendigen Schritt aus der EU-VO und der Streichung der Ausnahmeregelung durch den Bund in 2021. Für KPMG spricht der bessere internationale Footprint.
TOP 9 Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden und Erteilung einer neuen Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien auch unter Ausschluss eines Andienungsrechts und zu deren Verwendung auch unter Ausschluss des Bezugsrechts sowie Ermächtigung zur Einziehung erworbener eigener Aktien und Kapitalherabsetzung
Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Die sehr komfortable Cashposition von über 300 Mio. € würde einen Rückkauf problemlos möglich machen und darüber hinaus das Aktionariat zusätzlich zur Dividende am Ergebnis der Gesellschaft teilhaben lassen. Außerdem stände dann dem Vorstand eine eigene Währung (Aktien) für eine mögliche Akquisition zur Verfügung
TOP 10 Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals 2018 gemäß § 4 Ziffer 2.1 und des bestehenden Genehmigten Kapitals 2017 gemäß § 4 Ziffer 2.2 der Satzung und die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2022 mit der Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss sowie die entsprechende Satzungsänderung
Abstimmungsverhalten: Nein
Begründung: Die Cashposition ist durchaus üppig mit mehr als 50% der Bilanzsumme. Zusätzliche Kapitalia in einer Größenordnung bis zu 150 Mio. € sind aus Sicht der SdK nicht notwendig, größere Akquisitionen sollten von der HV in einer a.o. HV beschlossen werden. Alternativ stünde dem Unternehmen bei Nutzung des Rückkaufprogramms eigene Aktien zur Akquisition zur Verfügung!
TOP 11 Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von und zum Ausschluss des Bezugsrechts auf Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (oder Kombinationen dieser Instrumente) sowie die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2022, die Reduzierung des Bedingten Kapitals II 2012 und entsprechende Satzungsänderung
Abstimmungsverhalten: Nein
Begründung: Die Cashposition ist durchaus üppig mit mehr als 50% der Bilanzsumme. Zusätzliche Kapitalia in einer Größenordnung bis zu 150 Mio. € sind aus Sicht der SdK nicht notwendig, größere Akquisitionen sollten von der HV in einer a.o. HV beschlossen werden. Alternativ stünde dem Unternehmen bei Nutzung des Rückkaufprogramms eigene Aktien zur Akquisition zur Verfügung!
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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