TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für die Siemens Aktiengesellschaft und den Konzern zum 30. September 2021 sowie des Berichts des Aufsichtsrats zum Geschäftsjahr 2020/2021 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Mit einer Ausschüttungsquote von mehr als 53% des Konzernjahresüberschusses liegt der Gewinnverwendungsvorschlag innerhalb der von der SdK geforderten Bandbreite von 40% bis 60% des Konzernjahresüberschusses. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands a) Dr. Roland Busch (Vorsitzender) Zustimmung Begründung: Zum wiederholten Male konnte die Verwaltung das Unternehmen gut durch das von der Coronapandemie abermals gezeichnete Geschäftsjahr bringen und durch Akquisitionen und Desinvestitionen das Unternehmen weiterentwickeln. Hierbei konnten fast alle "operativen" Segmente mit Ausnahme von Siemens Healthineers das vorgegebene Margenband erreichen, wenn auch an der unteren Grenze, so daß noch Luft nach oben bleibt. Die enorme Ergebnissteigerung ist aber maßgeblich durch den Gewinn aus nicht fortgeführten Aktivitäten begründet; aber auch ohne dieses Element liegt die Steigerung des Gewinnes immer noch bei mehr als 36% im Vergleich zum Vorjahr, und dies trotz Währungsbelastungen. b) Klaus Helmrich (Mitglied bis 31. März 2021) Zustimmung Begründung: vgl. TOP 3a) c) Joe Kaeser (Vorsitzender und Mitglied bis 3. Februar 2021) Zustimmung Begründung: vgl. TOP 3a) d) Cedrik Neike Zustimmung Begründung: vgl. TOP 3a) e) Matthias Rebellius Zustimmung Begründung: vgl. TOP 3a) f) Prof. Dr. Ralf P. Thomas Zustimmung Begründung: vgl. TOP 3a) g) Judith Wiese Zustimmung Begründung: vgl. TOP 3a) TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats a) Jim Hagemann Snabe (Vorsitzender) Zustimmung Begründung: Ausweislich des AR-Berichtes scheint der Aufsichtsrat seiner Kontroll-und Überwachungspflicht nachgekommen zu sein und hierbei auch adäquate Schwerpunkte im Bereich der Strategie- und Wachstumsentwicklung sowie der Nachhaltigkeit gesetzt gesetzt zu haben. Allerdings wirft die Entscheidung, der HV abermals EY als Abschlussprüfer vorzuschlagen, Fragen auf. b) Birgit Steinborn (stellvertretende Vorsitzende) Zustimmung Begründung: vgl. TOP 4a) c) Dr. Werner Brandt (weiterer stellvertretender Vorsitzender) Zustimmung Begründung: vgl. TOP 4a) d) Tobias Bäumler (Mitglied seit 16. Oktober 2020) Zustimmung Begründung: vgl. TOP 4a) e) Michael Diekmann Zustimmung Begründung: vgl. TOP 4a) f) Dr. Andrea Fehrmann Zustimmung Begründung: vgl. TOP 4a) g) Bettina Haller Zustimmung Begründung: vgl. TOP 4a) h) Harald Kern Zustimmung Begründung: vgl. TOP 4a) i) Jürgen Kerner Zustimmung Begründung: vgl. TOP 4a) j) Dr. Nicola Leibinger-Kammüller (Mitglied bis 3. Februar 2021) Zustimmung Begründung: vgl. TOP 4a) k) Benoît Potier Zustimmung Begründung: vgl. TOP 4a) l) Hagen Reimer Zustimmung Begründung: vgl. TOP 4a) m) Dr.-Ing. Dr. Ing. E.h. Norbert Reithofer Zustimmung Begründung: vgl. TOP 4a) n) Kasper Rørsted (Mitglied seit 3. Februar 2021) Zustimmung Begründung: vgl. TOP 4a) o) Baroness Nemat Shafik (DBE, DPhil) Zustimmung Begründung: vgl. TOP 4a) p) Dr. Nathalie von Siemens Zustimmung Begründung: vgl. TOP 4a) q) Michael Sigmund Zustimmung Begründung: vgl. TOP 4a) r) Dorothea Simon Zustimmung Begründung: vgl. TOP 4a) s) Grazia Vittadini (Mitglied seit 3. Februar 2021) Zustimmung Begründung: vgl. TOP 4a) t) Werner Wenning (weiterer stellvertretender Vorsitzender und Mitglied bis 3.Februar 2021) Zustimmung Begründung: Vgl. TOP 4a) u) Matthias Zachert Zustimmung Begründung: vgl. TOP 4a) v) Gunnar Zukunft Zustimmung Begründung: vgl. TOP 4a) TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts Ablehnung Begründung: Die bei Wirecard festgestellten "Mängel" und das hierzu von EY kommunizierte Selbstverständnis lassen nach wie vor befürchten, daß es sich um ein Prüfungsverständnis und eine Prüfungspraxis handelt, bei dem die SdK die Prüfungsqualität - abseits der Qualität und Integrität der jeweiligen Prüfer - nicht mehr als gewährleistet ansieht. Diese Einschätzung wird nach Auffassung der SdK durch den sog. Wambach-Report gestützt. Einmalig dürfte weiterhin die Inszenierung als Opfer und Aufklärer eines der größten Betrugsskandale in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland sein. Ein Bekenntnis EY’s zu ihrer Verantwortung sowie ein Nachweis darüber, daß EY aus dem Wirecard-Skandal seine Lehren gezogen und Prozesse angepasst hat, sind sicherlich nicht ausreichend, wären aber ein erster Schritt. Im Übrigen wird auf die Begründung im Vorjahr zu diesem Tagesordnungspunkt Bezug genommen. TOP 6 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts Zustimmung Begründung: Der Vergütungsbericht enthält die nach § 162 AktG geforderten Angaben und ist verständlich, soweit eine gewisse Komplexität dem Vergütungsmodell als solchem nicht immanent ist und somit auf den Vergütungsbericht durchschlägt. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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