Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 28.04.2022



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts für die Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München und den Konzern, jeweils für das Geschäftsjahr 2021, sowie des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a, 315a des Handelsgesetzbuchs (HGB)

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2021

 

Zustimmung 

 

Begründung: Der Vorstand schlägt vor, 52,5% des Konzernjahresüberschusses an die Aktionäre auszuschütten. Dies stellt eine im Vergleich zum Vorjahr um 12% gesteigerter Dividende von 11,00 Euro dar - auf aktuellem Kursniveau entspricht dies einer Dividendenrendite von rund 4,5%. Zusätzlich wurde ein neues Aktienrückkaufprogramm lanciert. Summa summarum ist die Ausschüttungspolitik bei Munich Re seit jeher par excellence.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

 

Zustimmung 

 

Begründung: Wieder einmal hat der Konzern die Robustheit und Resilienz seines Geschäftsmodells eindrucksvoll unterstrichen. Von den verheerenden Auswirkungen der Corona-Pandemie konnte sich Munich Re innerhalb eines Jahres nicht nur erholen, sondern selbst vom normalisierten Niveau aus weiter zulegen. Zu Buche steht ein Rekordüberschuss von 2,9 Mrd. Euro. Bei den für 2025 definierten Zielen liegt das Management voll im Plan beziehungsweise teilweise sogar deutlich über Plan. Auch der ESG-Fokus des Managements ist nachvollziehbar, überzeugend und eröffnet gar neue Geschäftsperspektiven.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Zustimmung 

 

Begründung: Der Aufsichtsrat kam seinen Pflichten und Aufgaben im Wege sechs ordentlicher Aufsichtsratssitzungen nach. Unter Leitung von Dr. Nikolaus Bomhard zeigt sich seit Jahren eine überdurchschnittlich gute Corporate Governance, die stets auch in einem sehr ausführlichen und aussagekräftigen Aufsichtsratsbericht mündet.

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers, des Prüfers der Solvabilitätsübersichten und des Prüfers für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts sowie etwaiger zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen

 

Ablehnung

 

Begründung: Die bei Wirecard festgestellten "Mängel" und das hierzu von EY kommunizierte Selbstverständnis lassen nach wie vor befürchten, dass es sich um ein Prüfungsverständnis und eine Prüfungspraxis handelt, bei dem die SdK die Prüfungsqualität - abseits der Qualität und Integrität der jeweiligen Prüfer - nicht mehr als gewährleistet ansieht. Diese Einschätzung wird nach Auffassung der SdK durch den sog. Wambach-Report gestützt. Einmalig dürfte weiterhin die Inszenierung als Opfer und Aufklärer eines der größten Betrugsskandale in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland sein. Ein Bekenntnis EYs zu ihrer Verantwortung sowie ein Nachweis darüber, das EY aus dem Wirecard-Skandal seine Lehren gezogen und Prozesse angepasst hat, sind sicherlich nicht ausreichend, wären aber ein erster Schritt.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts

 

Zustimmung  

 

Begründung: Der Vergütungsbericht scheint den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Änderung des § 15 Abs. 2 Satz 1 lit. d) der Satzung

 

Zustimmung 

 

Begründung: Die Einführung und Etablierung des Präsidial- und Nachhaltigkeitsausschusses ist sehr positiv. Auch die Ausschussvergütung erscheint angemessen.

 

 

TOP 8 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien, zur Möglichkeit des Andienungs- und Bezugsrechtsausschlusses, zur Einziehung erworbener eigener Aktien sowie über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung

 

Zustimmung 

 

Begründung: Aufgrund der sehr aktionärsfreundlichen Ausschüttungspolitik sowie ebenso aktionärsfreundlichen Kapitalvorrratsverwendung der letzten Jahrzehnte wird einer Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien mit den gängigen Verwendungsoptionen gerne zugestimmt.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.