TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Infineon Technologies AG und des gebilligten Konzernabschlusses, jeweils zum 30. September 2021, des zusammengefassten Lageberichts für die Infineon Technologies AG und den Infineon-Konzern und des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2021 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 27 Cents je Aktie entspricht einer Ausschüttungsquote bezogen auf das Konzernjahresergebnis in Höhe von rund 31 %. Aufgrund der Steigerung gegenüber der Vorjahresdividende in Höhe von rund 23 %, der stetig steigenden Dividende in den zurückliegenden Jahren und der vorhandenen Nettoverschuldung ist die vorgeschlagene Ausschüttung akzeptabel. TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Vorstands Zustimmung Begründung: Das Jahr 2021 stellt ein neues Rekordjahr für die Gesellschaft dar. Die operativen Kennzahlen haben sich sehr gut entwickelt, obwohl die Weltwirtschaft und Corona Infineon vor viele Herausforderungen gestellt haben. Das Unternehmen ist aber exzellent geführt und es gibt keine nennenswerten Kritikpunkte. Infineon überzeugt seit über 10 Jahren und hat eine hervorragende Entwicklung genommen. TOP 4 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Zustimmung Begründung: Der Aufsichtsrat tagte insgesamt 6-mal im Geschäftsjahr 2020/21. Es sind keine Umstände bekannt, die gegen eine Entlastung sprechen. TOP 5 Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022 und des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts sowie für eine etwaige prüferische Durchsicht von Quartalsfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2022 Ablehnung Begründung: KPMG ist sicherlich bestens qualifiziert, um als Abschlussprüfer tätig zu werden. KPMG prüft die Gesellschaft jedoch seit dem Börsengang und daher über 10 Jahre, daher erscheint die Unabhängigkeit gefährdet zu sein. Dem Beschlussvorschlag kann daher nicht zugestimmt werden. TOP 6 Wahl zum Aufsichtsrat Zustimmung Begründung: Frau Géraldine Picaud erscheint qualifiziert und erfahren. Sie ist bereits Mitglied im Aufsichtsrat und hat an den Sitzungen auch regelmäßig teilgenommen. Es spricht nichts gegen ihre Wahl. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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